Einsätze der Feuerwehr kosten Geld. Dafür gibt es eine Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen. So auch in Burglauer. Dort ist sie aber veraltet. Jetzt lag dem Gemeinderat eine Änderung dieser Satzung vor. Darin wurden Strecken- und Ausrückestundenkosten für die Fahrzeuge neu definiert und festgelegt. Weiterhin wurden Materialkosten sowie die Kosten für missbräuchliche und mutwillige Alarmierung oder Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlage mit in die Satzung aufgenommen. Der Gemeinderat stimmte geschlossen der Änderung zu.
Aus nicht öffentlichen Sitzungen gab Bürgermeister Kurt Back bekannt, dass die Grabanlagen auf dem Friedhof erweitert werden sollen. Daher wurde die Verwaltung beauftragt, einen Plan für die noch zur Verfügung stehende Grünfläche zu erstellen. Die Vorgaben der Gemeinde beziehen sich auf 45 Erdgräber mit Grabkammern, entsprechend der angrenzenden Gräberfläche. Ferner wird die Verwaltung Angebote für ein Bodengutachten einholen. Danach soll eine Grobkostenermittlung erfolgen, als Basis für weitere Entscheidungen.
Bauanträge abgelehnt
In der Rudi-Erhard- Halle sind die Trinkwasserspeicher defekt und müssen ausgetauscht werden. Den Auftrag für Aus- und Einbau erhielt die Firma RGT Bad Neustadt für 10 500 Euro. Außerdem werden für 1600 Euro die drei dazugehörigen Zirkulationsregelventile eingebaut.
Längere Zeit der Gemeinderatssitzung nahmen Bauanträge und Bauvoranfragen in Anspruch, es gab Diskussionsbedarf. So wurde mit einer Gegenstimme der Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes mit Wohnung am Sportplatz abgewiesen. Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet von Burglauer. Das bedeutet, Bürogebäude sind dort zulässig. Ausnahmsweise können auch Wohnungen für Aufsichtspersonen oder Betriebsinhaber zugelassen werden. Sie müssen aber in Grundfläche dem Gewerbebetrieb untergeordnet sein. Da im vorliegendem Fall die geplante Wohnfläche die Nutzfläche des Büros sogar überschreitet, wurde der Bauantrag abgelehnt.
Ähnlich erging es der Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Gewerbehallen und einem Einfamilienwohnhaus im Neunäcker. Da dort nur Gewerbebetriebe gestattet sind, wurde die Voranfrage einstimmig abgelehnt. Das Einvernehmen erhielt dagegen ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung in der Neubaustraße. Ebenso ein Bauantrag für ein Wohnhaus in der Friedhofstraße und eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus Am Kreuzweg.