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Fladungen: Fladungen: Heiraten ohne den "eigenen" Bürgermeister

Fladungen

Fladungen: Heiraten ohne den "eigenen" Bürgermeister

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    Zum 1. Januar wird das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen an die Verwaltungsgemeinschaft Ostheim übertragen. Der Vertrag musste aufgrund eines rechtlichen Fehlers neu beschlossen werden.
    Zum 1. Januar wird das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen an die Verwaltungsgemeinschaft Ostheim übertragen. Der Vertrag musste aufgrund eines rechtlichen Fehlers neu beschlossen werden. Foto: Marion Eckert

    Ende Oktober fassten Bürgermeister und Delegierte der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Fladungen den Beschluss, das Standesamt an die VG Ostheim zu übertragen. Auf Anregung von Nordheims Bürgermeister Thomas Fischer wurde ein Passus in den Vertrag aufgenommen, der besagt, dass die drei Bürgermeister der Gemeinden der VG Fladungen auch in gewidmeten Räumen und an entsprechenden Orten der VG Ostheim Trauung vornehmen dürfen. Da auch der Gemeinschaftsvorsitzende der VG Ostheim, Steffen Malzer, nichts gegen diese Regelung hatte, wurde der entsprechende Vertrag unterzeichnet.

    Landratsamt: Vertrag war rechtswidrig

    Nun allerdings teilte die Rechtsaufsicht am Landratsamt Rhön-Grabfeld mit, dass dies rechtlich so nicht möglich ist. Der geschlossene Vertrag mit der Ergänzung sei rechtswidrig, der Passus müsse aus dem Vertrag genommen werden. Wie Geschäftsstellenleiterin Anke Bauer erklärte, finde sich die Erklärung hierzu in einer Kommentierung zum Personenstandsgesetz. Diese besage, dass die Bürgermeister einer Verwaltungsgemeinschaft, die mit ihrem Standesamt einer anderen Verwaltungsgemeinschaft beitreten, weiterhin nur in ihrem angestammten Standesamtsbezirk Trauungen vornehmen dürfen.

    Das heißt konkret die Bürgermeister der VG Fladungen, Michael Schnupp (Fladungen), Fridolin Link (Hausen) und Thomas Fischer (Nordheim) dürften ausschließlich an den gewidmeten Orten in Fladungen, Hausen und Nordheim Trauungen vorzunehmen. Die Bürger dieser Gemeinden hätten hingegen die Möglichkeit, im gesamten neuen Standesamtsbezirks zu heiraten, das heißt beispielsweise auch auf der Lichtenburg bei Ostheim. Allerdings müssen sie dann auf ihren "eigenen" Bürgermeister verzichten.

    "Logisch und nachvollziehbar ist das alles nicht"

    "Logisch und nachvollziehbar ist das alles nicht", bemängelten die Bürgermeistern und Delegierten der VG. Sie mussten erneut zusammenkommen, um den vormals gefassten Beschluss aufzuheben und die Übertragung des Standesamt an die VG Ostheim als rechtsgültigen Beschluss, ohne den zusätzlichen Passus, zu fassen. Mit zwei Gegenstimmen wurde dieser Beschluss gefasst.

    Das Standesamt wird demnach zum 1. Januar an die VG Ostheim übertragen. Die Kosten belaufen sich auf 7886 Euro jährlich. Unberührt von der Übertragung ist die Zuständigkeit für das Pass- und Meldewesen sowie auch die Friedhofsverwaltung. Diese Aufgaben bleiben weiterhin in den Händen der VG Fladungen.

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