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Gersfeld: Flugunglück auf der Wasserkuppe: Pilot wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Gersfeld

Flugunglück auf der Wasserkuppe: Pilot wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

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    Tödlicher Flugunfall: Bei einer missglückten Landung auf der Wasserkuppe wurde im Oktober 2018 eine Mutter und ihre beiden Kinder getötet.
    Tödlicher Flugunfall: Bei einer missglückten Landung auf der Wasserkuppe wurde im Oktober 2018 eine Mutter und ihre beiden Kinder getötet. Foto: Eckhard Heise

    Drei Menschen kamen im Oktober 2018 bei dem Flugunfall auf der Wasserkuppe auf tragische Weise ums Leben. Mit der Anklage des Piloten durch die Staatsanwaltschaft Fulda beginnt nur die juristische Aufarbeitung des Falls. Dem 57-jährigen Piloten wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Gefährdung des Luftverkehrs vorgeworfen.

    Das Unglück ereignete sich am 14. Oktober 2018. Ein Leichtflugzeug versuchte auf Hessens höchstem Berg zu landen. Als sich dabei Probleme ergaben, versuchte der Pilot durchzustarten, was aber misslang. So raste die einmotorige Maschine über die Startbahn hinaus, durchbrach eine Schranke und erfasste die Passanten auf einem angrenzenden Fußweg. Dabei wurden eine 39-jährige Frau und ihre beiden Kinder (11 und 12 Jahre) getötet. 

    Gewicht nicht überprüft

    Zur Begründung der Anklage teilte die Staatsanwaltschaft mit: Der Pilot aus Ludwigshafen habe seine Sorgfaltspflichten nicht ausreichend beachtet und dadurch den Tod der drei Menschen verschuldet. Die Maschine sei beim Flug von Mannheim in die hessische Rhön überladen gewesen. Der Pilot habe es vor dem Flug versäumt, das Gewicht der mit vier erwachsenen Passagieren besetzten Maschine zu checken. Eine Überprüfung habe sich angesichts der Anzahl der Passagiere förmlich aufgedrängt.

    Die Maschine vom Ty Cessna 172N hätte nur 1043 Kilogramm wiegen dürfen, wie die Staatsanwaltschaft berichtet. Letztlich sei sie mit 32 Kilogramm überladen gewesen. Aufgrund der damit verbundenen Leistungseinbußen der Maschine hätte der Pilot nicht fliegen dürfen.

    Fehler begangen

    Zudem habe der Pilot beim Landeanflug Fehler begangen haben, befand die Staatsanwaltschaft. Er habe den vorgegebenen Landeanflug verkürzt. Möglicherweise sei ihm auf der Gegenpiste nach einem Start ein Flugzeug entgegengekommen. Beim Aufsetzen sei er viel zu schnell gewesen. Die Entscheidung zum Durchstarten der Maschine sei dann letztlich zu spät erfolgt.

    Die Maschine schoss über das Ende der Landebahn hinaus und kollidierte mit einem Pfeiler und einer Schranke, die sich hinter dem Propeller verkeilte. "Danach überquerte sie die dort befindliche Straße und erfasste mit immer noch laufendem Propeller die jenseits der Straße auf einem Gehweg laufende Mutter mit ihren Kindern, die hierdurch jeweils multiple schwerste und unmittelbar tödliche Verletzungen erlitten", erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Fulda, Christine Seban.

    Bis zu fünf Jahren Gefängnis

    Die Wetterbedingungen waren zum Unfall-Zeitpunkt nach Angaben des Flugplatzes unproblematisch. Eine technische Störung hatte zum Unfallzeitpunkt an der Maschine nicht vorgelegen, wie die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU) ermittelt hatte.

    Wie die Fuldaer Zeitung nach Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft berichtet, liegt das Strafmaß bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe. Wann darüber entschieden wird, ob und wann das Verfahren eröffnet werden kann, sei - vor allem angesichts der Coronakrise - derzeit völlig offen. 

    Mit Material von DPA

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