Allerorts werden die Friedhofsgebühren angepasst, auch in der Stadt Fladungen. Vorab wurde innerhalb des Stadtratsgremiums über die neuen Gebühren und Modalitäten beraten, erklärte Bürgermeister Michael Schnupp. In Fladungen war eine neue Friedhofssatzung notwendig, da unter anderem der Benutzungszwang für Bestatter aufgehoben wurde. Des Weiteren wurden die Ruhefristen für Urnengrabstätten von 20 Jahre auf 15 Jahre geändert, da diese nicht mehr zeitgemäß waren, wie Vanessa Witt, die für das Friedhofswesen der Stadt zuständige Verwaltungsangestellte, dem Stadtrat erläuterte.
Fladungen