Noch einmal befasste sich der Gemeinderat Hausen mit der Friedhofssatzung, die schon in der Oktober-Sitzung intensiv vorberaten wurde. Auf Vorschlag des stellvertretenden Bürgermeisters Frank Eckert kam die Thematik noch einmal auf die Tagesordnung. Er schlug vor, dass nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist künftig nur eine einmalige Verlängerung des Grabnutzungsrechtes um fünf Jahre möglich sein wird. Für die Verlängerung wird das Doppelte der Grabnutzungsgebühren fällig.
Hausen