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Hausen: Friedhofssatzung in Hausen geändert

Hausen

Friedhofssatzung in Hausen geändert

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    Künftig kann ein Grab auf dem Friedhof Hausen nach Ablauf der Ruhefrist nur einmalig um fünf Jahre verlängert werden.
    Künftig kann ein Grab auf dem Friedhof Hausen nach Ablauf der Ruhefrist nur einmalig um fünf Jahre verlängert werden. Foto: Marion Eckert

    Noch einmal befasste sich der Gemeinderat Hausen mit der Friedhofssatzung, die schon in der Oktober-Sitzung intensiv vorberaten wurde. Auf Vorschlag des stellvertretenden Bürgermeisters Frank Eckert kam die Thematik noch einmal auf die Tagesordnung. Er schlug vor, dass nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist künftig nur eine einmalige Verlängerung des Grabnutzungsrechtes um fünf Jahre möglich sein wird. Für die Verlängerung wird das Doppelte der Grabnutzungsgebühren fällig.

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