Noch einmal befasste sich der Gemeinderat Hausen mit der Friedhofssatzung, die schon in der Oktober-Sitzung intensiv vorberaten wurde. Auf Vorschlag des stellvertretenden Bürgermeisters Frank Eckert kam die Thematik noch einmal auf die Tagesordnung. Er schlug vor, dass nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist künftig nur eine einmalige Verlängerung des Grabnutzungsrechtes um fünf Jahre möglich sein wird. Für die Verlängerung wird das Doppelte der Grabnutzungsgebühren fällig.
Intensiv wurde im Gemeinderat über diesen Vorschlag diskutiert, denn nicht immer sei eine Verlängerung von fünf Jahren ausreichend, um der Trauer und Erinnerung Raum zu geben. So beträgt die Ruhefrist bei Kindergrabstätten 15 Jahre, bei Erdbestattungen 25 Jahre und bei Urnen 15 Jahre.
Gebühren für den Friedhof festgelegt
Die Gebühren: Eine Kindergrabstätte kostet künftig 225 Euro, eine Einzelgrabstätte 710 Euro, eine Doppelgrabstätte 1250 Euro, eine Urnengrabstätte 400 Euro, eine naturnahe Urnengrabstätte kostet 360 Euro und Familienurnengrabstätten 800 Euro. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag letztlich zu.
Die Gemeinde Hausen hat einen Imagefilm erstellen lassen, in dem die Ortsteile Hausen, Roth und Hillenberg vorgestellt werden. Drohnenaufnahmen, bei schönstem Wetter aufgenommen, und Bilder aus den Orten zeigen die Vielfalt der Gemeinde. Natürlich dürfen der Streuobstlehrpfad, das Schwarze Moor, das sich auf Hausener Gemarkung befindet und der Eisgraben nicht fehlen. Aber auch das Vereinsleben, Handwerk und Dienstleistung, Hütten und Gasthöfe, Übernachtungsmöglichkeiten und das Rhön Park Hotel werden vorgestellt. "Hausen im Herzen der Rhön", lautet der Titel des Films, der künftig auf der Homepage der Gemeinde zu sehen sein wird.
Bürgermeister Fridolin Link informierte das Gremium, dass die Brücke über den Eisgraben in Hausen in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt erneuert wird. Allerdings müsse das Vorhaben bis 2023 warten, der Anlieger sei informiert. Die Brücke wird bis dahin provisorisch mit Bohlen gesichert.