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Mellrichstadt: Gartenwasser extra abrechnen

Mellrichstadt

Gartenwasser extra abrechnen

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    In Mellrichstadt kann ein separater Wasserzähler für Gartenwasser beantragt werden. 
    In Mellrichstadt kann ein separater Wasserzähler für Gartenwasser beantragt werden.  Foto: Andrea Warnecke

    An die Verwaltung in Mellrichstadt werden vermehrt Anfragen und Anträge für den Einbau eines zweiten Hauswasserzählers für Gartenwasser herangetragen. Wie Bürgermeister Eberhard Streit bei der Stadtratssitzung am Donnerstagabend informierte, könnte die Entwässerungssatzung dahingehend ergänzt werden, dass die Stadt auf Antrag den Einbau eines zusätzlichen Gartenwasserzählers gestattet.

    Dieser würde dann von der Stadt eingebaut, die Kosten muss der Antragsteller tragen. Der Gartenwasserzähler muss fest mit der Hausinstallation verbunden sein und verplombt werden können, hieß es. Der Wasserzwischenzähler misst nur die Wassermengen, die nachweislich nicht in die Kanalisation gelangen, weil diese für die Gartenbewässerung auf dem Grundstück verbraucht werden und nicht mit der Kanalbenutzungsgebühr für Abwasser belastet werden.

    Beim Einbau eines Gartenwasserzählers wird ein jährlicher Mindestverbrauch von 30 Kubikmetern für jede auf dem Grundstück wohnende Person im Jahr an Abwasser zugrunde gelegt. Wenn ein Haus mehrere Hausanschlüsse hat, muss nachgewiesen werden, welche Mengen nicht in den Kanal gehen, wurde von der Verwaltung eine entsprechende Frage aus dem Gremium beantwortet.

    Antrag bei der Stadt stellen

    Wer einen Gartenwasserzähler möchte, muss bei der Stadt einen Antrag auf Installation einer zweiten Wasseruhr stellen. Dann werde beim Verbrauch nur Wasser, aber kein Abwasser verrechnet. Der Stadtrat stimmte einstimmig dafür, zum 1. August 2019 die geänderte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zu erlassen.

    Eine weitere Änderung der Entwässerungssatzung wird ebenfalls festgehalten. Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. In den Gemarkungen Mellrichstadt, Bahra, Eußenhausen, Mühlfeld, Roßrieth und Sondheim/Grabfeld wird die beitragspflichtige Grundstücksfläche in unbeplanten Gebieten von mindestens 1400 Quadratmetern Fläche auf das Dreifache der beitragspflichtigen Geschossfläche festgesetzt, im Gebiet der Gemarkung Frickenhausen in unbeplanten Bereichen von mindestens 1100 Quadratmetern Fläche auf das Vierfache der beitragspflichtigen Geschossfläche.

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