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Bad Neustadt/Würzburg: "Gefälligkeitsatteste": Gericht bestätigt Maskenpflicht für Kinder im Bus

Bad Neustadt/Würzburg

"Gefälligkeitsatteste": Gericht bestätigt Maskenpflicht für Kinder im Bus

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    Wer Bus fährt, muss Mundschutz tragen. Drei Kinder scheiterten jetzt mit einem Eilantrag vor Gericht, mit dem sie eine Befreiung von der Maskenpflicht im ÖPNV erreichen wollten. Dieses Symbolbild entstand im Landkreis Würzburg.
    Wer Bus fährt, muss Mundschutz tragen. Drei Kinder scheiterten jetzt mit einem Eilantrag vor Gericht, mit dem sie eine Befreiung von der Maskenpflicht im ÖPNV erreichen wollten. Dieses Symbolbild entstand im Landkreis Würzburg. Foto: Silvia Gralla

    Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Eilantrag von drei schulpflichtigen Kindern abgelehnt, die von der Maskenpflicht im Linienbus befreit werden wollten. Das Gesundheitsamt Rhön-Grabfeld hatte es abgelehnt, die von den Geschwistern und ihren Eltern vorgelegten Atteste anzuerkennen und das Busunternehmen anzuweisen, die Kinder auch ohne Maske zu transportieren.

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