Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Eilantrag von drei schulpflichtigen Kindern abgelehnt, die von der Maskenpflicht im Linienbus befreit werden wollten. Das Gesundheitsamt Rhön-Grabfeld hatte es abgelehnt, die von den Geschwistern und ihren Eltern vorgelegten Atteste anzuerkennen und das Busunternehmen anzuweisen, die Kinder auch ohne Maske zu transportieren.
Bad Neustadt/Würzburg