Für erheblichen Diskussionsstoff im Stadtrat sorgte der Einbau eines Dachflächenfensters auf der vom Straßenraum aus einsehbaren Dachfläche des Anwesens Ludwigstraße 23. Die Gestaltungssatzung der Stadt besagt, dass Dachflächenfenster nur auf einer vom öffentlichen Straßenraum aus nicht einsehbaren Dachfläche zulässig sind. Im Zuge der Sanierung sei vom Stadtplaner vorgeschlagen worden, eine Dachgaube einzubauen. Jedoch sei nun ohne Rücksprache mit der Stadt ein Dachflächenfenster eingebaut worden. Als Begründung habe der Bauherr angegeben, dass es ihm nicht möglich war, eine Zimmerei zu finden, die dies in einem akzeptablen Zeitraum hätte vornehmen können. Eine Gaube hätte zudem das Sechsfache eines Dachflächenfensters gekostet, so habe er sich für das Dachflächenfenster entschieden und beantragte nachträglich die Abweichung von der Gestaltungssatzung.
Bischofsheim