1,7 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen macht der Freistaat für den Landkreis Rhön-Grabfeld locker: 4,75 Millionen Euro gehen an neun Gemeinden und Städte im Landkreis.
Der Landtag wurde über die Verteilung der Bedarfszuweisungen an für das Jahr 2017 informiert. Die Mittel betragen in Bayern insgesamt 150 Millionen Euro. Die SPD-Landtagsabgeordnete Kathi Petersen (Schweinfurt) nennt in einer Pressemitteilung die Verteilung für die Kommunen im Kreis Rhön-Grabfeld.
Die Zuschüsse in Höhe von insgesamt 4,75 Millionen Euro verteilen sich wie folgt: Hohenroth bekommt 700 000 Euro, Bad Königshofen 1 000 000 Euro, Mellrichstadt 800 000 Euro, Nordheim vor der Rhön 600 000 Euro, Oberelsbach 300 000, Ostheim 700 000 Euro, Sandberg 250 000 Euro, Schönau 250 000 Euro und Willmars 150 000 Euro.
Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen sind Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gewährt werden. Entschieden wird über die Anträge im sogenannten Verteilerausschuss (Gremium aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung). Durch Bedarfszuweisungen wird der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Kommunen und Landkreisen im Einzelfall Rechnung getragen.
Die Stabilisierungshilfen, eine Sonderform der Bedarfszuweisung, gibt es seit 2012. Sie sollen strukturschwächeren Kommunen, die sich unverschuldet in finanzieller Notlage befinden, als staatliche Hilfe zugute kommen.