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Mellrichstadt: Gemeinschaftsversammlung der Mellrichstädter VG tagte

Mellrichstadt

Gemeinschaftsversammlung der Mellrichstädter VG tagte

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    Vor dem Eingang zur VG: hier wird kein weiterer Brunnen gebohrt – hier wird ein neuer Baum gepflanzt.
    Vor dem Eingang zur VG: hier wird kein weiterer Brunnen gebohrt – hier wird ein neuer Baum gepflanzt. Foto: Brigitte Gbureck

    Effizient wurde der öffentliche Teil der jüngsten Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt abgehandelt, nach 15 Minuten konnte Bürgermeister Michael Kraus zum nichtöffentlichen Teil übergehen.

    Zuvor wurde über die Neubestellung einer Eheschließungs-/Standesbeamtin abgestimmt. Ramona Nöth bekleidet in der VG die Position der stellvertretenden Bürgeramtsleiterin, wobei auf dieser Stelle auch standesamtliche Aufgaben wahrzunehmen sind. Nach dem Gesetz darf zur Standesbeamtin nur bestellt werden, wer die Qualifikationsprüfung zum gehobenen Dienst oder den AL II Lehrgang hat, an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.

    Loch vor dem Eingang ist nicht für Brunnen, sondern Baum

    Ramona Nöth absolviert im Augenblick den Standesamtslehrgang und war auch drei Monate im Standesamt tätig. Da sie Beamtin im mittleren Dienst ist, muss für die Ernennung zur Standesbeamtin eine Ausnahmeregelung bei der Standesamtsaufsicht eingeholt werden, erst dann kann sie zur Standesbeamtin bestellt werden. Die Gemeinschaftsversammlung war einstimmig damit einverstanden, dass sie, sobald die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Mellrichstadt bestellt wird.

    Die VG Mellrichstadt nimmt gemäß Art. 4 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden wahr, ausgenommen den Erlass von Satzungen und Verordnungen. Für die Gemeinde Bastheim, die am 1. Juli 2021 der VG beigetreten ist, wurde rückwirkend eine Zweckvereinbarung über den Kostenersatz für die Geschäftsführung durch die VG ausgearbeitet, die von der Gemeinschaftsversammlung einstimmig genehmigt wurde.

    Bürgermeister Kraus machte noch darauf aufmerksam, dass das Loch auf dem Platz vor dem VG-Eingang nicht für einen weiteren Brunnen ausgehoben wurde, sondern dass hier ein Baum gepflanzt wird.

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