Die von Bund und Ländern beschlossene Mehrwertsteuererhöhung bringt Saunabetreiber gehörig ins Schwitzen. Statt der bisher sieben sollen ab nächstem Jahr 19 Prozent des Eintritts an den Fiskus wandern. Dagegen laufen nicht nur der Deutsche Sauna-Bund, sondern auch Heilbäder Sturm. Zu den Kritikern der Erhöhung gehört Bad Königshofens Kurdirektor Werner Angermüller.
Je nachdem, auf was die Besteuerung erhoben wird, erwartet Angermüller zwischen 15- und 50 000 Euro zusätzliche steuerliche Belastung pro Jahr. Summen, die nie und nimmer über Besuchermehrung oder andere Maßnahmen ausgeglichen werden könnten.
Der Eintrittspreis für das finnisch-fränkische Saunadorf inklusive der Nutzung der Therme und des Heilwassersees kostet für zwei Stunden 10,50 Euro. Sollte die Erhöhung für das Gesamtpaket gelten, dann würden bei rund 40 000 Saunabesuchen im Jahr die 50 000 Euro fast erreicht, so Angermüller.
Protest
Bei dem vorhandenen Preisgefüge könnte das eine Erhöhung von zwei Euro bedeuten. „Das wollen wir nicht“, betont der Kurdirektor, befürchtet er doch einen Rückgang der Besucherzahlen.
Ob allerdings tatsächlich die Mehrwertsteuererhöhung für das Gesamtpaket aus Sauna, Therme und Heilwassersee gilt, scheint noch unklar. Denn für Schwimmbad und See gilt wegen der gesundheitsfördernden Wirkung nach wie vor der auf sieben Prozent ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Allerdings sei auch die medizinisch-therapeutische Wirkung von Saunagängen unbestritten, so Angermüller weiter.
Zwar hat der Protest dazu geführt, dass die Erhöhung wohl nicht schon zum 1. Januar, sondern möglicherweise erst zur Mitte des nächsten Jahres in Kraft tritt, geholfen ist damit den Saunabetreibern aber nicht wirklich.
Begründet wird der Wegfall des ermäßigten Umsatzsteuersatzes, aus dem letztendlich auch die Höhe der jeweiligen Mehrwertsteuer resultiert, vom bayerischen Finanzministerium mit der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes. Der habe sich seit 2005 wiederholt mit der Thematik befasst. Danach müsse die „Verabreichung eines Heilbades“ der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen, um die Steuerermäßigung zu erhalten. Zur Abgrenzung zieht die Finanzverwaltung die bundeseinheitliche Heilmittel-Richtlinie heran, in der keine Saunabäder aufgeführt seien. Dies entspreche auch der ständigen Rechtssprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union, nach der Ermäßigungsvorschriften eng auszulegen seien.
Lange Jahre hatte das so nicht gegolten. Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes habe es die Finanzverwaltung als ausreichend angesehen, dass die verabreichten Heilbäder (Saunabesuche) ihrer Art nach allgemeinen Heilzwecken dienen, heißt es in dem Schreiben der Presseabteilung des Finanzministeriums.
Kurdirektor Angermüller kann nicht verstehen, warum ein unstreitbar gesundheitsfördernder Saunabesuch künftig höher besteuert werden soll, für Hundekekse oder Schnittblumen dagegen nut sieben Prozent verlangt werden. Eine Entscheidung, die seiner Meinung nach die Bemühungen zur Gesundheitsprävention untergräbt. „Selbst wenn jemand nur aus Langeweile in die Sauna geht, tut er zwangsläufig etwas für seine Gesundheit“, betont Angermüller.