Oberelsbach (OLI) Es ist nicht immer einfach, für beide Seiten. Spricht Uwe Steigemann, hauptamtlicher Naturschutzwart im bayerischen Teil des Biosphärenreservats Rhön, einen Bürger wegen eines Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz an, wird er oftmals nicht gerade freundlich behandelt. Umgekehrt fühlen sich manche zu unrecht angegriffen, verstehen nicht, warum sie bestimmte Dinge nicht dürfen.
Was man in einem Naturschutzgebiet wie dem der Langen Rhön darf und was nicht, ist detailliert geregelt. Und es steht für jedermann ersichtlich an den Zufahrtsstraßen auf großen Schildern. Die wichtigsten Regeln: Auf der Hochrhönstraße herrscht Parkverbot, dafür gibt es genügend Parkplätze. Natürlich darf man radeln und wandern, aber nur auf den Wander- und Radwegen. Gerade für die Mountainbiker wurden erst vor kurzem rund 300 Kilometer neue Wege ausgewiesen.
Probleme entstehen immer dann, wenn Touristen von Wegen abweichen. "Wenn sie einfach als Abkürzung über eine Wiese laufen, dann schrecken sie links und rechts im Umkreis von zirka 500 Metern, die Vögel auf." Das ist deswegen fatal, da die Bodenbrüter wie das Birkhuhn dann ihre Nester verlassen, die Eier kalt oder die Küken von Füchsen und Mardern gefressen werden könnten.
"Wir versuchen, das den Leuten zu erklären und sie auf Zusammenhänge hinzuweisen", so Steigemann. Natürlich könne man keinem verbieten, sich in der Rhön zu bewegen, doch man müsse eben Verständnis für die Sensibilität der Natur erwecken. Die absolute Mehrheit der Wanderer oder Radler, so betont Steigemann, ist einsichtig.
Wer völlig uneinsichtig ist, der bekommt die Macht der Naturschutzwarte zu spüren. Die ausgebildeten Naturschutzwarte dürfen die Personalien feststellen und Fahrzeuge kontrollieren. Sie dürfen nicht beschlagnahmen, aber sicherstellen.