Ab 16. März gilt für Gesundheits- und Pflegepersonal eine Impfpflicht. Betroffen davon sind Angestellte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen oder bei Rettungsdiensten. Alle bereits heute Beschäftigten und alle, die ab 1. Januar neu begonnen haben, müssen spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen.
Impfpflicht im Gesundheitsbereich: Rhön-Grabfeld zwischen Gelassenheit und Verärgerung

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