Seit wenigen Tagen greift die Impfpflicht im Gesundheitswesen natürlich auch in Rhön-Grabfeld. Bayern hatte sich entschieden, die Impfpflicht in einem gestuften Verfahren umzusetzen. Bis 15. März hatten die Arbeitgeber Zeit, bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Impfstatus abzufragen, zu klären, ob ein Genesenen-Status vorhanden ist oder ein ärztliches Attest vorliegt, wonach medizinische Gründe gegen eine Impfung sprechen.
Bad Neustadt