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UNSLEBEN: In die Seele der kleinen Gemeinden hineingedacht

UNSLEBEN

In die Seele der kleinen Gemeinden hineingedacht

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    Protzig kommen die VG-Gebäude nicht daher. Ehr schlicht, wie hier das der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt.
    Protzig kommen die VG-Gebäude nicht daher. Ehr schlicht, wie hier das der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt. Foto: Foto: Hubert Herbert

    Als es damals von 46 Jahren mit der Gebietsreform in Bayern losging, da war zwar auch schon die Rede von Verwaltungsgemeinschaften, gebildet haben die sich aber erst später. Die meisten vor 40 Jahren. Denn, wie Johann Böhm, der spätere Landtagsabgeordnete und Landtagspräsident, erklärt, war die Gebietsreform ja ein Prozess, der über mehrere Jahre ging: von 1972 bis 1978.

    Bis 1973 war Böhm damals als juristischer Staatsbeamter am Landratsamt Bad Neustadt zuständig für die Kreisreform. Denn damals wurden ja nicht nur Gemeinden zusammengelegt, sondern auch die drei Altlandkreise Bad Neustadt, Mellrichstadt und Bad Königshofen. Es entstand der neue Landkreis Rhön-Grabfeld.

    Änderung hatte sich angekündigt

    Es hatte sich schon vorher abgezeichnet, dass sich an der Gemeindestruktur etwas ändern würde. „In anderen Bundesländern war man da ja auch schon dran“, erzählt Böhm. Klar war für ihn, dass das Einschnitte für die Gemeinden mit sich bringen würde. Man müsse sich in die Seele der kleinen Gemeinden hineindenken, war er überzeugt. „Ich hatte damals eine einfache Theorie“, sagt Böhm. „Die Einheitsgemeinde war für mich der große Eingriff und damit das große Übel. Die Bildung von VGs war das kleinere“.

    Anders zum Beispiel als im Nachbarlandkreis Bad Kissingen, wo man in erster Linie auf Großgemeinden setzte, war es Böhm damals daher wichtig, dass die Gemeinden so viel Eigenständigkeit wie möglich behielten, dass sie gleichzeitig aber von Verwaltungsarbeiten entlastet wurden.

    Eigenständig aber entlastet

    Diese Ziel war für ihn gut mit Verwaltungsgemeinschaften zu erreichen. Das sahen aber nicht alle so. Böhm, der in einem späteren Stadium der Gebietsreform, bereits als Abgeordneter im München war, erinnert sich noch gut, dass er damals im Landtag einer der wenigen Abgeordneten war, die sich für Verwaltungsgemeinschaften aussprachen.

    Klar, gab es auch Gemeinden, die einfach zu klein waren, um als eigenständige Gemeinde in einer VG zu bestehen, wie zum Beispiel Wargolshausen, Junkershausen oder Windshausen, erklärt Böhm. Vom damaligen Windshäuser Bürgermeister weiß er zum Beispiel noch, dass der sich auf keinen Fall mehr zu Wahl gestellt hätte. Es war ihm einfach zu viel Arbeit, die er als ehrenamtlicher Bürgermeister abends oder am Wochenende noch zu erledigen hatte. Verständlich, so Böhm. Also wurden die kleinen Gemeinden erst in größere Nachbargemeinden eingemeindet, bevor die dann Mitglied einer VG wurden.

    Keine Gemeinde sollte zu groß sein

    So um die 1000 bis 1200 Einwohner sollte eine Gemeinde schon haben, um als gleichwertiges Mitglied in einer VG bestehen zu können, war man sich damals einig. Dass eine große Gemeinde die anderen, kleineren dominiert, hielt Böhm damals schon für schlecht. „Verwaltungsgemeinschaften sollten gleichstarke Mitglieder haben“, sagt Böhm. Deshalb warnte er davor, dass die ehemaligen Kreisstädte Teil einer VG wurden. In Bad Neustadt und in Bad Königshofen setzte er sich mit seiner Idee durch. Beide Kreisstädte sind selbstständig geblieben, umliegende kleinere Gemeinden wurden eingemeindet.

    Die Lösung mit den VGs hat sich aus der Sicht des ehemaligen Landtagspräsidenten bewährt. Die einzelnen Gemeinden waren damit die meisten Aufgaben los, wie zum Beispiel das Passwesen und das Standesamt. Eigenes Personal müssen sie seither ebenfalls nicht mehr vorhalten. Aber wichtige Fragen entscheiden die Gemeinden noch selber. Wann welche Straßen gemacht werden zum Beispiel, oder ob und wo Baugebiete entstehen. Und vor allem, so Böhm, sie haben ihre Haushaltshoheit noch selber.

    Keine größeren Einheiten nötig

    Auch nach 40 Jahren ist das Konstrukt Verwaltungsgemeinschaft für Böhm noch genau richtig. Sieben davon hat Rhön-Grabfeld. Die größten sind die VG Bad Neustat und VG Bad Königshofgen mit jeweils sieben Gemeinden. Die VGs Mellrichstadt, Fladungen, Ostheim, Heustreu und Saal haben jeweils drei bis vier Mitgliedsgemeinden.

    Die Notwendigkeit, größere als die bisherigen Einheiten zu bilden, sieht Böhm nicht. Auch wenn das immer wieder mal gefordert wird. Er sieht keine strukturellen Schwächen, fügt aber an, dass natürlich eine bestimmte Mindestausstattung der VGs mit Personal gegeben sein muss. Die Notwendigkeit, größere Einheiten zu bilden, sieht Böhm eher auf der Ebene der Landkreise. „Das hätte man vielleicht damals schon tun sollen“, sagt er. „Münnerstadt hätte gut noch zu Rhön-Grabfeld gepasst. Schon alleine geografisch.“

    40 Jahre Verwaltungsgemeinschaften Sieben Verwaltungsgemeinschaften gibt es im Landkreis Rhön-Grabfeld. Am 1. Mai können sechs davon 40-jähriges Betriebsjubiläum feiern. Denn 1978 hat die ab dem 1.5.1972 umgesetzte Landkreisreform ihren Abschluss gefunden. Die Gemeindegebietsreform wurde zunächst in der Freiwilligkeitsphase zum 1.5.1972 und hauptsächlich zum 1.5.1978 umgesetzt. Am 1.5.1978 wurden gegründet: Fladungen, Ostheim, Heustreu, Saal, Bad Königshofen und Bad Neustadt. Die VG Mellrichstadt gibt es schon seit 1975. Die VG Elstal – Oberelsbach und Bastheim – wurde zwar auch 1978 gegründet, aber vor 1980 wieder aufgelöst. In einer Serie wollen wir deshalb an diese Gründungen erinnern und hinter die Kulissen der Verwaltungsgemeinschaften blicken.

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