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Bad Neustadt: Internetbetrug: Elf Monate Gefängnis, obwohl die beiden Kunden die Anzeige zurückziehen wollen?

Bad Neustadt

Internetbetrug: Elf Monate Gefängnis, obwohl die beiden Kunden die Anzeige zurückziehen wollen?

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    Es war ein Fall, wie er fast täglich in den Polizeimeldungen auftaucht: Über eine Verkaufsplattform wird im Internet Ware eingekauft, die dann aber nicht geliefert wird. Nun musste sich vor dem Bad Neustädter Amtsgericht ein junger Mann verantworten, der genau auf diese Weise zu Geld kommen wollte – jedoch strikt betrügerische Absichten zurückwies.

    Der junge Mann aus Bad Neustadt hatte dabei ein auch für die Richterin recht befremdliches Verkaufsmodell angewendet, das der Angeklagte auch unumwunden einräumte. Er selbst habe bei einem Anbieter ein Tablet und ein Handy eingekauft, die er selbst dann weiter veräußern wollte. Weil er in akuten Geldnöten steckte, hoffte er auf einen kurzzeitigen Gewinn, nahm aber in Kauf, dass die Ratenzahlung insgesamt höher ausfällt, als der Verkaufspreis, den er beim Weiterverkauf erzielt.

    Das Handy habe auf diese Weise für rund 400 Euro auch seinen Besitzer gewechselt, allerdings mit Verspätung und Mahnungen und schließlich auch mit einer Anzeige. Im Falle des knapp 800 Euro teuren Tablets platzte das Geschäft jedoch vorzeitig, weil der Anbieter unerwartet eine Kaution verlangte, die der Angeklagte aber nicht aufbringen konnte. Das habe er zunächst seinem Kunden verschwiegen, der zwischenzeitlich auch schon eine Anzahlung geleistet hatte. Erst später habe er den Kunden über die jüngste Entwicklung aufmerksam gemacht, nachdem der ebenfalls eine Anzeige erstattet habe. Er habe aber allen Geschädigten die Vorauszahlungen zurücküberwiesen, sodass letztendlich niemanden ein Schaden entstanden sei.

    Feste Absicht, die Ware auszuliefern

    Mehrfach beteuerte der 26-Jährige, dass er die feste Absicht gehabt habe, die Waren auszuliefern. Er habe ja auch eine Kopie seines Ausweises gemailt, sodass kein Zweifel an seiner Identität geherrscht habe und der Verkauf leicht nachvollziehbar sei. Die Kunden hätten ihm auch zugesagt, die Anzeigen zurückzuziehen. Bei der Anhörung im Vorfeld habe er allerdings versäumt, Widerspruch einzulegen, da er zum damaligen Zeitpunkt unter schwierigen Umständen gelebt und sich nicht um die Angelegenheit gekümmert habe.

    Das Gericht hatte allerdings wenig Verständnis für die Begründung. Während die Verteidigung einen Freispruch beantragte, verhängte die Richterin eine Freiheitsstrafe von elf Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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