Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Rhön-Grabfeld
Icon Pfeil nach unten
Bad Neustadt
Icon Pfeil nach unten

Bad Neustadt: Kommunale Wärmeplanung: Der Stadtrat Bad Neustadt ermächtigte Bürgermeister Werner zur Auftragsvergabe

Bad Neustadt

Kommunale Wärmeplanung: Der Stadtrat Bad Neustadt ermächtigte Bürgermeister Werner zur Auftragsvergabe

    • |
    • |
    Ein Mitarbeiter des Energiekonzerns EnBW kontrolliert die Fernwärmeverteilerstation eines Heizkraftwerks (Symbolbild). Ab September wird ein Wärmeplan für Bad Neustadt erstellt.
    Ein Mitarbeiter des Energiekonzerns EnBW kontrolliert die Fernwärmeverteilerstation eines Heizkraftwerks (Symbolbild). Ab September wird ein Wärmeplan für Bad Neustadt erstellt. Foto: Marijan Murat (dpa)

    Muss ich eine teure Wärmepumpe anschaffen oder wird mein Viertel möglicherweise an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen? Fragen wie diese soll die Kommunale Wärmeplanung beantworten. Mit dem Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Netze will die Bundesregierung beim Heizen den Umstieg von fossile auf erneuerbare Energien vorantreiben. Den Kommunen fällt dabei eine entscheidende Rolle zu.

    Als Kommune mit bis zu 100.000 Einwohnern muss Bad Neustadt laut diesem Gesetz bis Mitte 2028 einen Wärmeplan erstellt haben. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet. Aufgabe dieser kommunalen Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

    Warum eine "zügige Bearbeitung" so entscheidend ist

    Zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung hat die Bundesregierung eine Förderung von 90 Prozent in Aussicht gestellt. Für ihren im September 2023 eingereichten Antrag erhielt die Stadt Bad Neustadt am 9. Juli den Zuwendungsbescheid, informierte Vasili Schreiner, Klimaschutzmanager der Stadt Bad Neustadt, jüngst den Stadtrat. Die Kosten für die Erstellung einer Wärmeplanung wurden darin mit 131.000 Euro beziffert.

    Knackpunkt der Sache ist offenbar der Bewilligungszeitraum: Weil der "mit einem Jahr knapp" sei, er erstreckt sich von 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025, bedürfe es einer "zügigen Bearbeitung", so der Klimaschutzmanager. Das Ausschreibungsverfahren laufe derzeit im Bauamt.

    Da die Erarbeitung der Wärmeplanung möglichst bereits Anfang September starten solle, der Stadtrat aber nach der Sommerpause erst wieder Mitte September tagt, ermächtigten die Räte Bad Neustadts Bürgermeister Michael Werner, den Auftrag für eine kommunale Wärmeplanung an den wirtschaftlichsten Bieter bis zu einer Summe von 160.000 Euro zu erteilen.

    Schreiner erklärte in der letzten Stadtratssitzung vor der Sommerpause, fünf Planungsbüros anfragen zu wollen. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung zudem, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und die Angebote zu bewerten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden