"Diese Rückerstattung gilt für Parkscheine bis 50 Cent", sagt Brigitte Proß vom Verein Aktives Mellrichstadt bei einem Pressegespräch. Wer einen Euro in den Parkomat einwirft und die möglichen zwei Stunden Parkzeit ausnutzt, erhält folglich nicht den vollen Einsatz zurück, sondern muss sich mit der Erstattung von 50 Cent begnügen.
Die Anregung, den Kunden die Ausgaben für's Parken wieder zukommen zu lassen, trug ein Geschäftsinhaber an den Verein "Aktives Mellrichstadt" heran und wurde umgehend aufgegriffen. Schließlich ist diese Art der Kundenpflege in anderen Städten seit geraumer Zeit eine Selbstverständlichkeit. 22 Geschäfte beteiligen sich an der Aktion, für die am morgigen Dienstag der Startschuss fällt.
Die Kunden müssen nach dem Lösen des Parkscheins das untere Drittel abtrennen, auf dem als Gedächtnisstütze Datum, Parkdauer und Betrag vermerkt sind. Die Kunden erhalten dann in den ausgewiesenen Geschäften bei einem Mindesteinkauf von zehn Euro unter Vorlage des besagten Abschnitts die Stellplatzgebühren zurück. Dass dieses Entgegenkommen seitens der Geschäfte nur für die Dauer der ausgewiesenen Parkzeit gilt, versteht sich von selbst.
"Die Parkschein-Abschnitte können nicht gesammelt und dann irgendwann einmal gebündelt eingelöst werden", stellt Brigitte Proß klar. Auch wer am Vormittag einen Parkschein löst und am Nachmittag bei einer weiteren Besorgung den Parkschein vom Vormittag gleich noch mit einlösen möchte, geht selbstredend leer aus.
An den Türen beziehungsweise den Kassen folgender Geschäfte wird ab dem morgigen 1. Oktober der Hinweis auf die Gebührenrückerstattung prangen: Bürocenter Sterzinger, Elektro Schwanzer, Schuh- und Sporthaus Link, St. Martin Apotheke, Bäckerei Speck, Modehaus Schewa, Raumausstattung Langenbrunner, Computer-Schmitt, Juwelier Jahn, Schuhhaus Schmitt, Wollstübchen Mack, Metzgerei Haaf, Modehaus Wukowojac, Reisebüro Kastner, Friseursalon Mihm, Edinger Fachmarkt, Kupsch, Schuhmoden Mühlfeld, Bäckerei Kessler, Modehaus MarMell, Quelle-Shop und Rhön-Apotheke.