Ziemlich empört berichtet eine Leserin, die sich sehr für den Naturschutz engagiert: „In Salz haben sie eine ganze Wiese voller Silberdisteln gemäht. Wenn ein Privatmann eine Silberdistel pflückt, wird er bestraft, weil sie streng geschützt ist. Wieso darf dann die Gemeinde ein ganzes Gelände einfach niedermähen?“
Eine berechtigte Frage, findet auch Dieter Weisenburger von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt, der nach einer langen Odyssee als kompetenter und zuständiger Mann zu einer Antwort bereit war. Der Bereich, um den es sich konkret handelt, liegt in Salz zwischen dem Grünabfallplatz und dem Flugplatzgelände am Grasberg. Gepflegt wird es im Auftrag der Gemeinde Salz von einem Landwirt, der es einmal im Jahr als gewollte Maßnahme gegen die Verbuschung und zur Erhaltung des Bestands mäht und landwirtschaftlich nutzt. Und genau da liegt der entscheidende Unterschied, erläutert Weisenburger. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung ist es erlaubt, selbst Silberdisteln zu mähen. Dabei kommt es auch auf den Zeitpunkt an. Wenn jetzt gemäht wird, wird nicht die Blüte, sondern der Fruchtstand beseitigt. Und beim Bearbeiten kann es durchaus sein, dass der Samen in den Boden fällt und neu treibt. „Wie man sieht, schadet die Mahd zu diesem späten Zeitpunkt nicht“, geht Weisenburger auf die bis vor Kurzem mit weißen Sternen übersäte Fläche ein und bringt ein weiteres Beispiel: Wenn ein Besucher in der Hochrhön einen Strauß Trollblumen pflückt, muss er Strafe zahlen. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung ist es dem Landwirt aber erlaubt, diese Wiese mit Trollblumen zu mähen.
So bleibt der Leserin nur noch die Freude über die Silberdisteln, die am Feldrand im Graben vor der Vernichtung sicher waren.