Zum Artikel "500 Teilnehmer beim Spaziergang" vom 22. Dezember erreichte die Redaktion folgender Leserbrief:
Der sogenannte „Spaziergang“ am Montagabend dieser Woche ist von der Polizei wieder „wohlwollend begleitet“ worden. Mir fehlt für dieses defensive Verhalten jegliches Verständnis. Wer eine Veranstaltung dieser Größe nicht anmeldet, keine verantwortlichen Ansprechpartner benennt und sich darüber hinaus nicht an aktuell geltende Regeln (Abstand halten, Masken tragen) hält, kann und darf sich in unserer Demokratie nicht auf Grundrechte wie Demonstrationsrecht und Versammlungsfreiheit berufen.
Unsere Ordnungsbehörden sind im Gegenzug konsequenterweise aufgerufen, Verstöße unmittelbar vor Ort zu verhindern und Daten widerrechtlich handelnder Personen zur Einleitung von Ordnungsstrafen sofort festzustellen. Dies gilt um so mehr, wenn auch noch „verstärkende Kräfte“ verfügbar und vor Ort sind.
Ich fordere alle Impfverweigerer auf, für den Fall einer coronabedingten Erkrankung jetzt vorbeugend eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, keine intensivmedizinische Behandlung und Pflege in Anspruch zu nehmen. Dann, aber auch nur dann, können wir uns gerne über „Sinn und Unsinn“ von Schutzimpfungen unterhalten.
Karlheinz Lottig
97616 Bad Neustadt