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Bad Neustadt: Licht aus für die Fledermaus

Bad Neustadt

Licht aus für die Fledermaus

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    Das Große Mausohr.
    Das Große Mausohr. Foto: Andreas Zahn

    Viele Kirchen werden nachts angestrahlt. Nicht nur wegen des Energieverbrauchs, sondern auch aus Gründen des Artenschutzes sieht das der Bund Naturschutz kritisch, heißt es in einer Pressemitteilung des Bund Naturschutzes, der folgende Informationen entnommen sind.

    Der Naturschutzverband will jetzt prüfen, ob wichtige Fledermausvorkommen im Landkreis durch die nächtliche Beleuchtung beeinträchtigt werden. "Viele Fledermausarten meiden Licht. Wird das Umfeld ihrer Quartiere durch künstliches Licht aufgehellt, fliegen die Tiere nachts später zur Nahrungssuche aus“, erklärt Doris Wehner von der Kreisgruppe Rhön-Grabfeld des Bund Naturschutz. „Damit entfallen für diese Fledermauskolonien die ersten Stunden der Nacht, die noch recht warm und besonders insektenreich sind, das Nahrungsangebot wird für sie dadurch knapper“. In manchen Fällen geben die Fledermäuse ihr Quartier sogar völlig auf.

    Gesetzlich vorgeschriebene Abschaltung ab 23 Uhr

    Der Naturschutzverband will nun wissen, ob auch im Landkreis Rhön-Grabfeld Fledermauskolonien betroffen sind. Daher werden nun bis zum Sommer 2023 Kirchen mit bedeutenden Fledermausvorkommen nachts von ehrenamtlichen Fledermausfreunden aufgesucht und die Beleuchtungssituation überprüft. „Wir wünschen uns, dass zumindest die gesetzlich vorgeschriebene Abschaltung um 23 Uhr erfolgt“, betont Doris Wehner. Denn seit 1. August 2019 müssen in Bayern Beleuchtungen von Kirchen, Rathäusern, Schlössern, Ämtern, Schulen und anderen Gebäude der öffentlichen Hand spätestens zu dieser Zeit abgeschaltet werden, heißt es in der Pressemitteilung. Insofern Fledermausvorkommen durch eine Beleuchtung vor 23 Uhr gefährdet sind, hofft der Bund Naturschutz auf deren weitergehende Einschränkung während der Zeit der Jungenaufzucht.

    Fledermäuse aber auch ihre Nahrungsinsekten werden auch durch Licht an anderer Stelle gestört. Der Naturschutzverband appelliert daher an Gemeinden und Grundbesitzende, wo immer es geht auf nächtlich Beleuchtung zu verzichten. „Durch Zeitschaltuhren, die Vermeidung einer Abstrahlung nach oben oder einer Aktivierung durch Bewegungsmelder lassen sich die negativen Auswirkungen reduzieren, falls eine Beleuchtungen wirklich erforderlich ist“, weiß Doris Wehner.

    Bei der Überprüfung der vorgeschriebenen Abschaltung der Beleuchtung öffentlicher Gebäude um 23 Uhr, unabhängig vom Vorhandensein von Fledermäusen, hofft der Bund auf Unterstützung aus der Bevölkerung. „Wer immer eine solche Beleuchtung zu später Stunde feststellt, kann sie uns melden“, so Doris Wehner.

    Der Verband bittet um Übermittlung der Adresse, der Art des Gebäudes und möglichst um ein Bild, das Nachts aufgenommen wurde, an: Bund Naturschutz in Bayern, Kreisgruppe Rhön-Grabfeld, Bauerngasse 7, 97616 Bad Neustadt a. d. S., rhoen-grabfeld@bund-naturschutz.de

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