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Bad Neustadt: Lockdown: Welche Geschäfte dürfen was verkaufen?

Bad Neustadt

Lockdown: Welche Geschäfte dürfen was verkaufen?

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    Der Heimwerkermarkt Toom in Bad Neustadt darf nur Christbäume verkaufen. Allerdings dürfen Handwerker und Gewerbetreibende mit Gewerbeschein Produkte einkaufen, um ihren Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können. 
    Der Heimwerkermarkt Toom in Bad Neustadt darf nur Christbäume verkaufen. Allerdings dürfen Handwerker und Gewerbetreibende mit Gewerbeschein Produkte einkaufen, um ihren Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können.  Foto: Gerhard Fischer

    Der zweite Lockdown ist da, auch im Landkreis Rhön-Grabfeld. Und mit ihm tauchen die Fragen auf, welche Läden und Geschäfte geschlossen haben, welche Abteilung doch eigentlich gesperrt sein müsste für den Kundenverkehr. 

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