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RHÖN-GRABFELD: Märzenbecher nicht pflücken

RHÖN-GRABFELD

Märzenbecher nicht pflücken

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    Nicht pflücken: Das Landratsamt weist darauf hin, dass Märzenbecher unter Naturschutz stehen.
    Nicht pflücken: Das Landratsamt weist darauf hin, dass Märzenbecher unter Naturschutz stehen. Foto: Foto: Thomann

    An halbschattigen Standorten blüht jetzt wieder der Märzenbecher. Die Blume trägt eine weiße, glockenförmige, duftende Blüte. Diese hängt nickend am Stengel und hat am Grund der Blütenblätter einen kleinen Knoten. Der Märzenbecher ist dem Schneeglöckchen sehr ähnlich. Die Blätter des Märzenbechers sind jedoch grün-glänzend, während das Schneeglöckchen blau-grüne Blätter besitzt. Durch seine frühe Blüte ist der Märzenbecher wertvolle erste Nahrungsquelle für Insekten. Für den Menschen ist die Pflanze giftig. Genau wie der Märzenbecher sind alle wild lebenden Frühblüher besonders geschützte Pflanzen: Schneeglöckchen, Narzissen, Krokusse, Primeln. Diese Pflanzen dürfen, auch nicht in kleinen Mengen, gepflückt oder ausgegraben werden. Der Märzenbecher ist ebenfalls eine gefährdete Pflanzenart der Roten Liste des Freistaates Bayern, teilt das Landratsamt mit.

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