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BAD NEUSTADT: Menschen erschnüffeln Hundespuren

BAD NEUSTADT

Menschen erschnüffeln Hundespuren

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    Ziel: Eine Steuermarke an jedem Hund möchten Cornelia Müller und Klaus Ullrich sehen.
    Ziel: Eine Steuermarke an jedem Hund möchten Cornelia Müller und Klaus Ullrich sehen. Foto: Foto: nerche-wolf

    Ab Dienstag, 27. September, werden Mitarbeiter einer Firma im Auftrag der Stadt systematisch alle Haushalte in Bad Neustadt aufsuchen und herausfinden, wo es Hunde gibt, die bisher noch nicht gemeldet sind und für die noch keine Steuer entrichtet wurde.

    Den Beschluss zu einer solchen Hundebestandsaufnahme hatte der Haupt- und Finanzausschuss am 19. Mai gefasst, weil er Steuergerechtigkeit herstellen möchte gegenüber den Hundehaltern, die ordnungsgemäß ihre Steuern bezahlen.

    Schon die Berichterstattung über dieses Vorhaben zeigte Wirkung. Waren bis zum 19. Mai 487 Hunde gemeldet, erweiterte sich die Zahl in ganz kurzer Zeit um 55. Und es könnte sein, dass bis zum 26. September noch so manche verborgene Hundehütte ihre Existenz verrät. Denn bis zu diesem Datum, also bis zum letzten Tag vor der Befragung, bleibt die versäumte Meldepflicht straffrei. Danach muss mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung und einem Bußgeldverfahren gerechnet werden.

    Die Befrager, die von der Stadt nur Adresssenlisten und keine weiteren Auskünfte bekommen haben, gehören zur Firma Springer Kommunale Dienste und tragen einen Ausweis der Stadt bei sich. Sie werden sechs bis acht Wochen lang montags bis freitags bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr im gesamten Stadtgebiet im Einsatz sein und die Befragung an der Wohnungs-, Haus- oder Grundstückstür durchführen.

    An der Tür keine Zahlung

    Ausdrücklich weisen Stadtkämmerer Klaus Ullrich und Cornelia Müller vom Steueramt darauf hin, dass niemand der beauftragten Firmenmitarbeiter berechtigt ist, Steuern vor Ort zu erheben. Lediglich ein Schreiben der Stadtverwaltung mit notwendigen Informationen zur Anmeldung eines Hundes händigen sie bei Bedarf aus. Da sie nicht wissen, wer bereits Steuern zahlt und wer nicht, sind sie auch nicht befugt Auskünfte aus dem Steuerverfahren zu erteilen, sondern werden fragende Bürger an die Stadtverwaltung verweisen.

    Wird in einem Haushalt ein Hund festgestellt, sind die Angesprochenen verpflichtet, Name und Adresse des Hundehalters und Rasse, Alter und Geschlecht des Hundes mitzuteilen.

    Sind für einen Hund die Steuern gezahlt worden, sollte er die Steuermarke außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks auch tragen. Das hat nicht zuletzt den Vorteil, dass ein entlaufener Hund anhand dieser Marke seinem Besitzer zugeordnet und zurückgebracht werden kann.

    Relativ human fallen die derzeitigen Steuersätze aus. So sind für einen Einzelhund 32 Euro zu zahlen, für einen zweiten und jeden weiteren 62 Euro. Eine Ausnahme macht der Kampfhund: Für ihn werden 500 Euro an Steuern erhoben.

    Näheres regelt die Hundesteuersatzung der Stadt Bad Neustadt, die bei der Stadtverwaltung oder im Internet unter www.bad-neustadt.de (Bürgerservice/Ortsrecht/6. Finanzwesen/6.30 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer) eingesehen werden kann.

    Chance bis 26. September nutzen

    Wer bisher seiner Pflicht als Hundehalter noch nicht nachgekommen ist, kann seinen Vierbeiner bis Montag, 26. September, ohne Unannehmlichkeiten registrieren lassen bei der Stadtverwaltung im Bürgerservice, Rathausgasse 2, oder im Steueramt, Zimmer 304, im Rückgebäude des Bildhäuser Hofs.

    Bei Fragen zum Thema Hundesteuer steht das Steueramt unter Tel. (0 97 71) 91 06-210 zur Verfügung. Außerdem steht unter www.bad-neustadt.de in der Rubrik Bürgerservice/Formulare ein Formular zur Anmeldung – natürlich auch zur Abmeldung – von Hunden zum Download bereit.

    Ganz sicher sind sich Ullrich und Müller nach den Erfahrungen aus anderen Städten, dass sich der Einsatz der Befragungsfirma lohnen wird. Denn wenn für wirklich alle Hunde in Bad Neustadt Steuern gezahlt werden, hat sich die Aktion bereits in einem Jahr amortisiert – davon ist der Stadtkämmerer vollkommen überzeugt.

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