(fan) 16. Oktober 2009, Schweinfurt, Ludwigstraße: Um 20.10 sehen die drei im Auto Wartenden den Mann zu seiner Wohnung gehen, der dem 33-Jährigen von ihnen seit Monaten schon 350 Euro schuldet, ihn ständig vertröstet – aber nie zahlt. Jetzt soll er die Quittung bekommen.
Sein 27-jähriger Bruder steigt als erster aus dem Wagen, geht auf den säumigen Zahler zu, spricht ihn auf die offene Forderung an und schlägt ihm mit der Faust ins Gesicht. Er stellt ihm ein Bein, so dass dieser stürzt und tritt nach ihm, als er schon am Boden liegt. Dann folgt der 33-Jährige. Er wird richtig wütend, zückt ein Messer, und sticht es dem Mann, der ihn seit Monaten auf sein Geld warten lässt, in den Rücken. Mit von der Partie ist auch der 37-jährige Schwager, der ein-, zweimal zuschlägt und dem Opfer „vielleicht auch einen Tritt“ versetzt. Dann stürmen sie zurück ins Auto, fahren zurück nach Bad Neustadt. Das Opfer aber erkennt den Haupttäter, die drei sind schnell ermittelt.
Im April letzten Jahres mussten sie sich deswegen schon vor dem Amtsgericht verantworten. Weil aber für den Messerstecher auch eine Unterbringung in einer Klinik in Betracht kommt, wurde das Verfahren ans Landgericht verwiesen, wo es am Donnerstag eröffnet wurde. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung. Die zwölf Zentimeter lange, weit klaffende Stichverletzung sei lebensgefährlich gewesen. Das Opfer habe ferner Schwellungen im Gesicht erlitten, ein Hämatom am rechten Oberschenkel und Schürfwunden an den Knien.
Die drei Angeklagten lassen durch ihre Anwälte Erklärungen verlesen, in denen sie den vorgeworfenen Sachverhalt im Wesentlichen einräumen. „Meine Tat bereue ich sehr“, sagt der Haupttäter, der in Handschellen vorgeführt wird. Dass er zugestochen hat, daran kann er sich erinnern, an Tritte nicht. Er räumt auch ein, dass fünf Personen im Auto mitgefahren sind. Die beiden anderen habe er aus Rücksicht vorher nicht erwähnt, weil sie mit der Tat nichts zu tun hätten.
Kein böses Blut mehr
Der 27-Jährige räumt Faustschläge gegen das Opfer ein, das im Vorfeld abfällig über seinen Bruder gesprochen habe, und dass er dem Schuldner ein Bein gestellt habe, um ihn am Weglaufen zu hindern. Der 37-jährige Schwager, zu Besuch in Bad Neustadt, war aber beim Übergriff dabei. Aus „falsch verstandenem Zusammengehörigkeitsgefühl“ habe er dem Opfer nun auch zwei Schläge, vielleicht auch einen Tritt versetzt, liest sein Anwalt vor.
Die Angeklagten sind also geständig. Zwischenzeitlich sind schriftliche Vereinbarungen zwischen den Familien abgefasst worden, in denen es um Schadensersatzzahlungen geht. Über 5000 Euro seien schon geleistet worden, bestätigt der Nebenklägeranwalt, der das Opfer vertritt. Die Entschuldigung der Täter sei angenommen worden, es gebe kein böses Blut mehr zwischen der Täter- und der Opfer-Familie.
Anlass für den Streit, der mit einer Stichverletzung endete, war, dass der Täter 350 Euro für einen Fernseher an den Täter gezahlt hatte, dieser aber nie lieferte und das Geld nicht zurückzahlte. Der Prozess wird am 27. Januar um 8.30 Uhr fortgesetzt.