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Mit Betrug zur Arbeitslosenhilfe

Bad Neustadt

Mit Betrug zur Arbeitslosenhilfe

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    Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Arbeitslosenhilfe hatte der angeklagte gelernte Diplom-Kaufmann angegeben, er verfüge lediglich über Vermögen von 13 800 Mark - das in dieser Höhe nicht relevant wäre - und habe keinerlei Freistellungsaufträge bei Banken gestellt.

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