Der Umweltsachbearbeiter der PI Mellrichstadt ermittelte einen Umweltsünder, der trotz des gefüllten Containers in Ostheim seine Papier- und Glasreste einfach daneben ablagerte. Auf den Verursacher kommt nun eine Anzeige nach dem Abfallgesetz zu. Die Polizei weist darauf hin, dass es nicht zulässig ist, den (Wertstoff-) Müll neben dem gefüllten Container abzulagern. In diesem Fall muss der Müll wieder mit nach Hause genommen oder in einem anderen Container entsorgt werden.
OSTHEIM