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MEININGEN: Müll-Sparen ermöglichen

MEININGEN

Müll-Sparen ermöglichen

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    (it) „Es schmelzen die Eisberge, weltweit werden Maßnahmen gegen die globale Klima-Erwärmung getroffen und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen werden die Bürger gezwungen, zehn Liter Müll pro Nase und Woche zu produzieren“, sagte Rechtsanwalt Heiko Fuchs in einem Bußgeld-Verfahren am Meininger Amtsgericht.

    Seine Mandantin, eine 62-jährige Frau aus Schmalkalden, muss nach dem Willen des Amtsgerichts die Strafe von 500 Euro nicht zahlen, die die kreisliche Abfallbehörde in einem Bescheid von ihr forderte. Amtsrichterin Ursula Hiby-Bögelein sprach die Frau frei.

    Ihr war vom Abfallamt vorgeworfen worden, in den Jahren 1999 bis 2007 ihr Grundstück nicht ordnungsgemäß an die öffentliche Abfallversorgung angeschlossen zu haben. Sie habe nur vier Personen gemeldet und es hätten teilweise dort fünf oder sechs Personen gelebt. Nach der bisher geltenden Abfallsatzung werden pro Person und Woche 10 Liter Restmüll veranschlagt. Die Behörde berechnete die Strafe in der Höhe der finanziellen Ersparnis, die die Frau angeblich erzielt hätte. Eine Rückforderung war aufgrund verjährter Ansprüche nicht mehr möglich, den Bußgeldbescheid erließ das Amt dennoch.

    Die Richterin hält die Mindest-Füllmenge von zehn Litern pro Person und Woche für zu hoch. Sie zitierte eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 11. Juni 2001, wonach wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung geschaffen werden müssten. Weil sich das Thüringer Oberverwaltungsgericht zur konkreten Menge nicht äußerte, verwies die Richterin auf die Satzungen von Rhön-Grabfeld und Würzburg, wo nur 7,5 Liter berechnet werden. Aus ihrer Sicht fehle in der Satzung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für umweltbewusste Bürger die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen.

    Bereits 1995, so die Richterin abschließend, habe das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein entsprechendes Urteil gefällt, an das sich das Thüringer Oberverwaltungsgericht angelehnt habe. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist einerseits der Gesetzgeber und andererseits betreibt er auch die private Abfallfirma.

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