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Bad Neustadt: Nach Urteil wegen Kindesmissbrauchs: Angeklagter aus Rhön-Grabfeld legt Revision ein - Bleibt er auf freiem Fuß?

Bad Neustadt

Nach Urteil wegen Kindesmissbrauchs: Angeklagter aus Rhön-Grabfeld legt Revision ein - Bleibt er auf freiem Fuß?

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    Der Besitz kinderpornografischer Bilder (Symbolfoto), aber auch sexuelle Handlungen an einem Mädchen wurden einem Mann aus Rhön-Grabfeld zum Vorwurf gemacht. Das Landgericht Schweinfurt bestätigte ein Ersturteil über drei Jahre Haft ohne Bewährung. Dagegen legte der Angeklagte nun Revision ein.
    Der Besitz kinderpornografischer Bilder (Symbolfoto), aber auch sexuelle Handlungen an einem Mädchen wurden einem Mann aus Rhön-Grabfeld zum Vorwurf gemacht. Das Landgericht Schweinfurt bestätigte ein Ersturteil über drei Jahre Haft ohne Bewährung. Dagegen legte der Angeklagte nun Revision ein. Foto: Foto Peter Förster

    Kinderpornografische Dateien auf Handy und Laptop, dazu mehrere sexuelle Handlungen "zum Nachteil" eines ihm bekannten Mädchens über mehrere Jahre hinweg. Dafür wurde ein Rhön-Grabfelder in einem Berufungsferfahren vor dem Landgericht Schweinfurt in der vergangenen Woche zu drei Jahren Haft verurteilt. Wie die Pressestelle des Landgerichts nun gegenüber dieser Redaktion bestätigt, hat der Verurteilte fristgerecht dagegen Revision eingelegt.

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