Bad Neustadt

Nach Urteil wegen Kindesmissbrauchs: Angeklagter aus Rhön-Grabfeld legt Revision ein - Bleibt er auf freiem Fuß?

Der Angeklagte in einem Fall von Kindesmissbrauch hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt eingelegt. Eine neue mündliche Verhandlung ist aber unwahrscheinlich.
Der Besitz kinderpornografischer Bilder (Symbolfoto), aber auch sexuelle Handlungen an einem Mädchen wurden einem Mann aus Rhön-Grabfeld zum Vorwurf gemacht. Das Landgericht Schweinfurt bestätigte ein Ersturteil über drei Jahre Haft ohne Bewährung. Dagegen legte der Angeklagte nun Revision ein.
Foto: Foto Peter Förster | Der Besitz kinderpornografischer Bilder (Symbolfoto), aber auch sexuelle Handlungen an einem Mädchen wurden einem Mann aus Rhön-Grabfeld zum Vorwurf gemacht. Das Landgericht Schweinfurt bestätigte ein Ersturteil über drei Jahre Haft ohne Bewährung. Dagegen legte der Angeklagte nun Revision ein.

Kinderpornografische Dateien auf Handy und Laptop, dazu mehrere sexuelle Handlungen "zum Nachteil" eines ihm bekannten Mädchens über mehrere Jahre hinweg. Dafür wurde ein Rhön-Grabfelder in einem Berufungsferfahren vor dem Landgericht Schweinfurt in der vergangenen Woche zu drei Jahren Haft verurteilt. Wie die Pressestelle des Landgerichts nun gegenüber dieser Redaktion bestätigt, hat der Verurteilte fristgerecht dagegen Revision eingelegt.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten.

Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser MP+-Angebot testen.

Wenn Sie bereits MP+-Nutzer sind, loggen Sie sich bitte hier ein.

Wenn Sie die tägliche Zeitung abonniert haben, ist der Zugang für Sie gratis. Jetzt mit Kundennummer registrieren!