Als die Polizei erstmals bei dem Angeklagten im Landkreis Rhön-Grabfeld klingelte und seine Wohnung durchsuchte, ging es um den Verdacht eines ganz anderen Delikts. Deswegen verurteilte ihn das Amtsgericht Bad Neustadt im November 2018 zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Bei der Durchsuchung entdeckten die Beamten aber noch andere Hinweise, die zu einem weiteren Verfahren führten.
Schweinfurt