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Bad Königshofen: Neubau mit mehr als drei Wohnungen in Bad Königshofen: Das Anlegen eines Kinderspielplatzes ist Pflicht

Bad Königshofen

Neubau mit mehr als drei Wohnungen in Bad Königshofen: Das Anlegen eines Kinderspielplatzes ist Pflicht

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    Eine Mutter mit ihrem Kind auf einem öffentlichen Bad Königshöfer Kinderspielplatz. Wer künftig in der Stadt oder den Stadtteilen ein Mehrfamilienhaus mit mehr als drei Wohnungen plant und baut, muss  laut einer neuen Satzung einen Kinderspielplatz anlegen.
    Eine Mutter mit ihrem Kind auf einem öffentlichen Bad Königshöfer Kinderspielplatz. Wer künftig in der Stadt oder den Stadtteilen ein Mehrfamilienhaus mit mehr als drei Wohnungen plant und baut, muss laut einer neuen Satzung einen Kinderspielplatz anlegen. Foto: Alfred Kordwig

    Trampolin, Schaukel, Klettergerüst oder Rutsche – diese und andere Spielgeräte gehören nicht nur zur Grundausstattung kommunaler Spielplätze, sondern sind auch auf vielen Privatgrundstücken zu finden, wenn Kinder zum Haushalt gehören.

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