Das war's vorerst mit der Freilandhaltung: Auch in Bayern wurde bei vielen Wildvögeln die Geflügelpest festgestellt. Deshalb hat das Veterinäramt beschlossen, dass Geflügelhalter in folgenden Gemeinden ihre Tiere in Ställen unterbringen müssen: Fladungen, Hausen, Oberelsbach, Mellrichstadt, Ostheim, Stockheim, Bastheim, Niederlauer, Burglauer, Salz, Bad Neustadt, Heustreu, Hollstadt, Wülfershausen, Saal, Großeibstadt, Bad Königshofen, Trappstadt und Sulzdorf an der Lederhecke. So könne man vermeiden, dass die Nutztiere mit Wildvögeln in Kontakt kommen und sich infizieren.
Bad Neustadt