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Bad Neustadt: Neue Verordnung in Rhön Grabfeld: Hühner müssen in die Ställe

Bad Neustadt

Neue Verordnung in Rhön Grabfeld: Hühner müssen in die Ställe

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    Lockdown für Federvieh: Zum Schutz vor der Geflügelpest müssen die Tiere in Ställen oder anderen geschützten Unterstände untergebracht werden.
    Lockdown für Federvieh: Zum Schutz vor der Geflügelpest müssen die Tiere in Ställen oder anderen geschützten Unterstände untergebracht werden. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

    Das war's vorerst mit der Freilandhaltung: Auch in Bayern wurde bei vielen Wildvögeln die Geflügelpest festgestellt. Deshalb hat das Veterinäramt beschlossen, dass Geflügelhalter in folgenden Gemeinden ihre Tiere in Ställen unterbringen müssen: Fladungen, Hausen, Oberelsbach, Mellrichstadt, Ostheim, Stockheim, Bastheim, Niederlauer, Burglauer, Salz, Bad Neustadt, Heustreu, Hollstadt, Wülfershausen, Saal, Großeibstadt, Bad Königshofen, Trappstadt und Sulzdorf an der Lederhecke. So könne man vermeiden, dass die Nutztiere mit Wildvögeln in Kontakt kommen und sich infizieren.  

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