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LEUTERSHAUSEN: Neues Baugebiet Bergstraße

LEUTERSHAUSEN

Neues Baugebiet Bergstraße

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    (huGO-ID: 33654509) Natascha Maskus FOTO Brigitte Chellouche
    (huGO-ID: 33654509) Natascha Maskus FOTO Brigitte Chellouche

    Die Gestaltung der Ortseinfahrt nach Leutershausen von Hohenroth kommend, stand im Gemeinderat zur Diskussion. Nachdem auf einem dort befindlichen Grundstück an der Straße „Obstgarten“ wegen der Nähe zur Kreisstraße kein Wohnhaus gebaut werden darf, diskutierte der Gemeinderat, das Grundstück an einen Interessenten zu verkaufen, der dort eine Lagerhalle bauen möchte.

    14 mal acht Meter darf die Halle groß werden, die Höhe wird circa 5,50 Meter betragen. Die Halle soll ebenerdig gebaut werden und ein Satteldach erhalten. Die vordere Fläche wird jedoch im Besitz der Gemeinde bleiben. Dort sollen Obstbäume gepflanzt werden. Der Erbauer der Halle wird jedoch verpflichtet werden, sein Gebäude einzugrünen. Von der Ansicht her, muss es sich baulich in der Umgebung einordnen. Die Firstrichtung wird parallel zum Obstgarten vorgeschrieben.

    Mit dem Bau einer Halle an dieser exponierten Stelle war Johanna Saale-Unsleber nicht einverstanden. „Eine Halle dort stört und sieht nicht schön aus. Man sollte das Gelände dort grün lassen. Wie es jetzt ist, sieht es schön aus.“ Die Gemeinderätin wehrte sich vehement gegen ein Gebäude am Ortseingang. Doch sie stand alleine auf weiter Flur. So sprach sich der Gemeinderat für den Bau einer Lagerhalle nach genau vorgeschriebenen Regeln aus. Johanna Saal-Unsleber stimmte dagegen.

    Architektin Sabine Kunert vom gleichnamigen Architekturbüro aus Leutershausen war zur Sitzung geladen, um ihren Vorentwurf zu Bebauungsplan Bergstraße in Leutershausen vorzustellen. Zuvor erinnerte Bürgermeister Georg Straub daran, dass es sehr lange gedauert habe, bis die Gemeinde die Flächen dort erwerben konnte. Nun könne man endlich in die Planung einsteigen. Kunert stellte die Flächen vor.

    Ein Teil sei im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen. Sie schlug vor, dies zu ändern. Nach Wunsch des Bürgermeisters sollen die Flächen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

    Drei Grundstücke werden entstehen mit einer Fläche von 950 bis 990 Quadratmetern. Wobei Kunert darauf hinwies, dass die Grundstücke nach hinten eine starke Steigung aufwiesen. Aus diesem Grund wird die Baulinie für die Wohnhäuser vorgegeben werden. Giebelwärts zur Straße mit einer gemeinsamen Flucht, mit Satteldächern wegen des dörflichen Charakters. Wobei ein Querbau im hinteren Bereich des Grundstückes als Hofform gebaut werden kann.

    Schallschutzgutachten

    Im oberen Bereich des Geländes befindet sich ein Areal, dass sich sehr gut als Bauland verkauften könnte, in Südlage mit schöner Weitsicht. Doch hier wies die Architektin darauf hin, dass sich dies in einem einhundert Meter Gürtel zum Sportplatz hin befände und somit eine Bebauungserlaubnis fraglich sei. Nun wird die Gemeinde ein Schallschutzgutachten erstellen lassen, um die Möglichkeiten dort auszuloten. Der Beschluss zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans „Bergstraße“ erfolgte einstimmig.

    Ferner gab er bekannt, dass zusätzliche Landschaftsarbeiten bei der Umgestaltung des Friedhofes Hohenroth nötig waren. Die Kosten dafür betrugen 12 800 Euro und wurden vom Bauausschuss genehmigt.

    Von der Kämmerei der VG war Martin Koller bei der Sitzung anwesend, um den Räten die für Gemeinden wichtige Änderung des Umsatzsteuergesetzes zu erklären.

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