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HASSFURT: Nicht rechtzeitig gemeldet

HASSFURT

Nicht rechtzeitig gemeldet

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    Ein aus dem westafrikanischen Ghana stammender 25-Jähriger lebt seit 2010 mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen viermonatigen Kind im Maintal. Dem jungen Mann ging es nicht darum, als Asylbewerber anerkannt zu werden. Er suchte sich so schnell wie möglich eine Arbeit. Da er von Dezember 2011 bis August 2012 ohne Aufenthaltstitel hier wohnte, hatte er sich strafbar gemacht und landete vor dem Kadi. Nach kurzer Verhandlung stellte Richter Roland Wiltschka mit Zustimmung des Staatsanwalts das Verfahren ein, weil die Schuld des Täters als gering angesehen wird und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht.

    Ausländer aus einem anderen EU-Land, also sogenannte Unionsbürger, haben das verbriefte Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Freizügigkeitsrecht. Anders sieht es bei Staatsangehörigen etwa aus Afrika, Asien oder Südamerika aus. Wenn solche Personen sich – nicht nur zu Besuch – auf deutschem Boden befinden, brauchen sie eine Aufenthaltserlaubnis. Und genau daran haperte es bei dem Ghanaer.

    Bevor er nach Deutschland kam, lebte er bereits einige Zeit in Frankreich. Sein Aufenthalt hierzulande war erst einmal legal, weil der französische Aufenthaltstitel nach EU-Recht auch in deutschen Landen gilt. Die Genehmigung aus dem Nachbarland war aber befristet, und der Westafrikaner hatte es versäumt, sich rechtzeitig im Haßfurter Landratsamt bei der Ausländerbehörde zu melden. Im August 2012 aber klopfte er doch an die Tür des Ausländeramtes, und seit 29. August besitzt er eine gültige, auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis.

    Nachdem der Vorsitzende kurzerhand die Verhandlung unterbrach, um mit der Ausländerbehörde zu telefonieren, signalisierten die dortigen Beamten, dass sie an einer weiteren Strafverfolgung nicht interessiert sind. Damit bestand kein öffentliches Interesse.

    Zudem gilt die Schuld als geringfügig, weil der Mann strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten ist.

    Allerdings muss er demnächst einen Sprachkurs besuchen, um seine noch mangelhaften Deutschkenntnisse zu verbessern. Aufgewachsen ist er mit der ghanaischen Amtssprache Englisch. Der Schwarzafrikaner hat einen klaren Zukunftsplan vor Augen: In absehbarer Zeit will er die Mutter seines Kindes heiraten und hier sesshaft werden.

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