Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des Deutschen Berufs- und Erwerbs-Imker Bunds e.V. (DBIB), hat eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie vor den Folgen für die Bienen und ihren Honig nach der Behandlung der blühenden Rapsfelder mit Neonicotinoiden warnt. Jetzt hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Druck - unter anderem vonseiten des DBIB - ab sofort die Verwendung der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri eingeschränkt. Diese enthalten nämlich den Wirkstoff Acetamiprid gegen den Rapsglanzkäfer. Die Mittel dürfen ab sofort nur noch vor dem Öffnen der Rapsblüte gespritzt werden. Bisher durfte es auch als Blütenspritzung ausgebracht werden.
Das hatte schwerwiegenden Gesundheitsschäden bei den Bienen und Rückstandsbelastungen im Honig zur Folge, was nachgewiesen wurde. Wie der DBIB mitteilt, muss man dazu wissen, dass Raps zu den am intensivsten mit Pflanzenschutzmitteln behandelten Kulturpflanzen gehört. Gleichzeitig ist er mit seiner frühen Blüte wichtig als Nahrungsquelle für Bienen und andere Insekten. Der Rapshonig ist besonders bei Kindern sehr beliebt. Eine Vermeidung der Rapsfelder ist für Imker kaum möglich, da ein Bienenvolk eine Fläche von rund 3000 Hektar in einem Radius von ungefähr drei Kilometern um seinen Bienenstock befliegt. Der DBIB wertet darum die Einschränkungen durch den BVL als großen Erfolg für die Aufklärungsarbeit zum Schutz der Bienen und des Honigs.
Offener Brief an die Landwirtschaftsministerin
Annette Seehaus-Arnold erinnert an einen offenen Brief an die Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und EU-Kommissarin Stella Kyriades, in dem sie Anfang Januar 2021 erneut auf die erwähnten Gefahren durch Blütenspritzungen und den Verstoß Deutschlands gegen die europäischen Bienenschutzvorgaben aufmerksam machte. "Noch mehr Freude würde es uns bereiten, wenn das BVL auch noch die Notfallzulassungen von Insektengiften, die von der EU bereits verboten sind, generell unterbinden würde", sagt sie. Der DBIB erwartet jetzt von den Rapsbauern, dass sie den seit Freitag geltenden neuen Vorschriften für den Pflanzenschutz folgen und weder den Wirkstoff Acetamiprid noch Pflanzenschutzmittel mit fungizider (pilzabtötender) Wirkung in die Rapsblüte spritzen. Denn Pestizidrückstände im Honig wollen weder die Imker noch die Verbraucher.