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KLEINEIBSTADT: Ordnung für den Wald

KLEINEIBSTADT

Ordnung für den Wald

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    Nur 120 Quadratmeter groß ist die kleinste Parzelle im Kleineibstädter Wald – da ist vernünftige Bewirtschaftung nicht möglich und es wird höchste Zeit für eine Waldflurbereinigung. Als einen „Glücksfall“ bezeichnete es daher Bürgermeister Emil Sebald, dass es gelungen ist, eine Waldflurbereinigung für die Gemarkung Kleineibstadt in die Wege zu leiten.

    Denn das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) fördert die Durchführung mit 75 Prozent der Kosten. Weil es sich um ein Gebiet innerhalb der Grabfeld-Allianz handelt, kommt noch einmal ein Bonus von zehn Prozent dazu. Bei Kosten von 250 000 bis 300 000 Euro ist das eine beachtliche Summe.

    Waldbesitzer stimmten zu

    Die Mitglieder des neu gegründeten Arbeitskreises Waldflurbereinigung haben gemeinsam mit Bürgermeister Emil Sebald und in Zusammenarbeit mit Bernd Günzelmann und Michael Manger vom ALE sowie Erwin Kruczek und Holger Tillman vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Vorarbeiten erledigt. Zu den „Hausaufgaben“ gehörten die Auflösung der bisher tätigen Waldkörperschaft und die Zustimmung aller Waldbesitzer. Die ist inzwischen erfolgt.

    In der jüngsten Arbeitskreissitzung wurde der Stand der Dinge beleuchtet. Die Gesamtwaldfläche beträgt demnach 70 Hektar, davon sind 15 Hektar Kleinprivatwaldflächen, 33 Hektar Körperschaftswald und 22 Hektar Kommunalwald. Das Ganze ist aufgeteilt in 160 Waldflurstücke und gehört 130 Einzelpersonen.

    Kauf oder Tausch

    Eine Bereinigung der Eigentumsverhältnisse sei dringend notwendig, erklärten die Vertreter des ALE, denn oft gebe es schwierige Eigentums- und Rechtsverhältnisse (beispielsweise durch Erbengemeinschaften), ungenügende Erschließung und unklare Grundstücksgrenzen. Durch die Neuordnung sollen Strukturen durch Zusammenlegung, Kauf oder Tausch verbessert und die genauen Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Die Pflege und Nutzung des Waldes soll dadurch erleichtert oder erst ermöglicht werden.

    Nachdem eine Gebietsabgrenzung vorgenommen, ein Wegekonzept erstellt ist und weitere Vorarbeiten abgeschlossen sind, kann die Anordnung der Waldflurbereinigung durch das ALE erfolgen. Dann werden ein Vorstand gewählt, eine Werteermittlung über den Boden- und Holzbestand und eine Anhörung aller Beteiligter durchgeführt.

    Für die Jahre 2015/2016 sind die Aufstellung des Wege- und Gewässerplans sowie die Vermessung und Abmarkung des Verfahrensgebiets geplant. Bis Ende 2018 soll die Neueinteilung fertig sein und der Besitzübergang durchgeführt werden.

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