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Oberstreu: Orgelkonzert zur Fastenzeit mit Regionalkantor Peter Rottmann

Oberstreu

Orgelkonzert zur Fastenzeit mit Regionalkantor Peter Rottmann

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    Regionalkantor Peter Rottmann gibt ein Konzert in Oberstreu.
    Regionalkantor Peter Rottmann gibt ein Konzert in Oberstreu. Foto: Karin Hagen

    Am 4. Fastensonntag, 27. März, um 17 Uhr, findet in der Kath. Pfarrkirche St. Andreas in Oberstreu ein Orgelkonzert mit Regionalkantor Peter Rottmann statt. Damit startet auch die konzertante Kirchenmusik in der Region wieder. Im Mittelpunkt des etwa einstündigen Konzertes stehen Kompositionen, die dem Themenkreis der aktuellen liturgischen Zeit Rechnung tragen. Darüber hinaus spielt der Regionalkantor Orgelwerke aus seiner aktuellen CD-Produktion „Die schönsten Orgeln der Rhön“, die unter www.musica-sacra-muennerstadt.de bestellt werden kann, heißt es in der Ankündigung.

    Im Einzelnen erklingen von Antonio Vivaldi das ernste „Konzert für Streicher in d-Moll“, welches von keinem geringerem als Johann Sebastian Bach für die Orgel bearbeitet wurde. Von dem zeitgenössischen, belgischen Komponisten Paul Barras, einem relativ unbekannten, aber ausdrucksstarken Musiker, erklingt die eindringliche, programmatische Komposition über Worte des Korintherbriefes, „In Memoriam“.

    Weiterhin spielt Rottmann die „1. Sonate in d-Moll“ des deutsch-romantischen Komponisten und Merseburger Domorganisten August Gottfried Ritter, die auf der gewaltigen Hoffmann & Schinder-Orgel besonders gut zur Geltung kommen wird.

    Das gilt auch für eine der ganz wenigen Orgelkompositionen von Wolfgang Amadeus Mozart, von dem seine „Fantasie in f-Moll KV 594“ für die Orgelwalze erklingen wird. Das etwa einstündige Konzert klingt aus mit Franz Liszts berühmter, virtuoser Komposition „Präludium und Fuge über den Namen BACH“, das ursprünglich bei der Einweihung der Merseburger Domorgel erklingen sollte, aber nicht rechtzeitig fertig wurde.

    Der Eintritt ist frei. Es wird jedoch um eine Spende zur Unterstützung der regionalen Kirchenmusik gebeten. Es gilt 2G, das heißt geimpft oder genesen. FFP2-Maskenpflicht sowie Abstandsregeln bestehen weiterhin.

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