(wru) Welche Rechtsfragen sollte man beachten bei der Vorsorge fürs Alter und eventueller Pflegebedürftigkeit? Dieses Thema stand im Mittelpunkt eines Vortrags von Rechtsanwalt Steffen Vogel im Irmelshäuser Gasthaus „Zur Linde“.
Die interessante Veranstaltung hatte Bernhard Witz vom CSU-Ortsverband Milzgrund organisiert. Der Referent unterhält eine Rechtsanwaltskanzlei in Schweinfurt und ist durch seine Arbeit mit der Thematik bestens vertraut.
Vogel stellte eingangs klar, dass zunächst der Pflegebedürftige selbst für die Kosten seiner Heimunterbringung verantwortlich sei. Ein Heimplatz koste heutzutage immerhin gut 3000 Euro im Monat. Einen Teil davon übernimmt die Pflegekasse, je nach Einstufung in die individuelle Pflegestufe.
Bei Stufe drei werden von der Pflegekasse 1500 Euro monatlich getragen. Zur weiteren Finanzierung des Heimplatzes wird die Rente des Pflegebedürftigen in voller Höhe herangezogen. In der Praxis klaffe am Ende der Rechnung dann oft eine monatliche Deckungslücke von 500 bis 800 Euro. Etwas provozierend stellte der Referent diese Aussage in den Raum: „Eine Mutter ernährt zehn Kinder. Aber können zehn Kinder auch eine Mutter versorgen?“. Damit wurde das Publikum für die heikle Thematik sensibilisiert. Steffen Vogel stellte klar, dass die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern oft überschätzt werde. Im Gegensatz zur Unterhaltspflicht gegenüber Ehepartner und Kindern falle die Unterhaltspflicht gegenüber Eltern eher bescheiden aus. Hier komme auch die Vorgabe des Gesetzgebers zum Tragen, dass Kinder durch Unterhaltsleistungen an ihre Eltern ihre bisherige Lebensführung nicht drastisch einschränken müssen. Die Unterhaltszahlungen werden individuell berechnet und richten sich nach den Einkünften und dem Vermögen der Kinder und Schwiegerkinder.
Es sei auch gängige Praxis, dass die ältere Generation ihren Besitz auf die Kinder oder Enkel übergibt. In diesem Zusammenhang warnte der Jurist eindringlich seine Zuhörer: „Überschreiben Sie nichts ohne rechtliche Absicherung“. Dazu zähle beispielsweise die Eintragung eines Wohnrechts.
Schon oft habe er als Anwalt erlebt, dass sich die beiden Generationen plötzlich nicht mehr besonders gut verstehen. Da ist es dann gut, wenn beispielsweise ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist. Falls nicht könnten im schlimmsten Fall die Kinder ihre Eltern aus deren früheren Haus werfen.
Steffen Vogel stellte auch klar, dass Enkelkinder gegenüber ihren Großeltern nicht zu Unterhaltsleistungen verpflichtet sind.
Mit dem Vortrag hat der Jurist die zahlreichen Gäste für die Thematik sensibilisiert. Nach Vogels Worten sei es enorm wichtig, sich rechtzeitig mit einem möglichen Pflegeheimaufenthalt und der damit verbundenen Finanzierung zu beschäftigen. Wer diesbezüglich schon früh entsprechende Vorkehrungen treffe sei gut beraten und erspare sich und seinen Angehörigen eventuell viel Ärger und Streit.