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Probleme beim Verkauf

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Probleme beim Verkauf

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    Bad Neustadt

    (HuHe)

    Wegen der vorläufigen Insolvenz der Gastroworkx GmbH, der Betreiberin von Cuba Cabana, äußert sich jetzt Knud von Borstel. Gemeinsam mit seiner Frau ist er immer noch der Eigentümer der Immobile in der Industriestraße 6, in der sich das Lokal befindet. Allerdings gibt es einen notariellen Vertrag vom August 2010, in dem die Eheleute von Borstel das Anwesen an eine Frau verkaufen, die damals noch eine der Gesellschafterinnen der in Bischofsheim ansässigen Firma Gastroworkx war.

    Weil vor dem Notar vereinbart wurde, dass der volle Kaufpreis für das Haus nicht sofort gezahlt wird, sondern ein Restbetrag von knapp 17 Prozent des Kaufpreises in monatlichen Raten abbezahlt wird, sind von Borstel und seine Frau noch immer Eigentümer des Anwesens, wie ihr Anwalt Rainer Lichtermann auf Nachfrage der Main-Post bestätigt. Denn der Eigentumsübergang erfolgt rechtlich erst, wenn der volle Kaupreis gezahlt ist. Die Käuferin durfte die Immobilie aber schon nutzen, und sie vermietete sie an die Gastroworkx GmbH, die darin das Cuba Cabana betreibt.

    Problematisch wurde es, als die Käuferin des Hauses kurz darauf insolvent wurde. Wie Lichtermann erklärt, kündigte ihre Insolvenzverwalterin damals an, dass künftig keine weiteren Zahlungen mehr für den Hauskauf eingehen. In der Folge übernahmen die von Borstels im April 2011 auf Vorschlag der Insolvenzverwalterin den Mietvertrag der Frau mit Gastroworkx. Da, so Knud von Borstel, hatte er erstmals mit der Firma Gastrowokx zu tun.

    Nachdem jetzt auch diese Firma vorläufige Insolvenz beantragt hat, rechnet Lichtermann damit, dass es künftig keine Mietzahlungen mehr von ihr geben wird. Das sei natürlich kein Dauerzustand, aber die Situation sei auch sehr komplex.

    Nicole Pasler, eine der derzeitigen Gesellschafterinnen von Gastroworkx, hatte nach der vorläufigen Insolvenz angeführt, dass es beim Um- und Ausbau des Hauses für den Betrieb des Cuba Cabana zu unvorhersehbaren Kosten gekommen sei, die von Gastroworkx getragen wurden und erheblich zur Steigerung des Wertes der Immobilie beigetragen hätten. Deshalb, so ihr Einwand, müsste sich auch der Eigentümer an den Kosten beteiligen.

    Zum Einen, so Rechtsanwalt Lichtermann, seien nur geringfügige Umbaumaßnahmen erfolgt. Doch davon abgesehen habe der Eigentümer und Vermieter nach rechtlichen Gesichtspunkten überhaupt keine Veranlassung, sich an den Kosten zu beteiligen. Knud von Borstel erklärt, im Mietvertrag sei ganz klar geregelt, dass für erforderliche Umbaumaßnahmen der Mieter zuständig ist.

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