Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Rhön-Grabfeld
Icon Pfeil nach unten
Bad Neustadt
Icon Pfeil nach unten

Bad Neustadt: Provokantes Verhalten sprengte Polizeikontrolle

Bad Neustadt

Provokantes Verhalten sprengte Polizeikontrolle

    • |
    • |

     "Jetzt zeig ich euch mal, wie eine Polizeikontrolle geht", kündigte ein damals 19-jähriger Auszubildender seinen Freunden an, als der Wagen, in dem er mitfuhr, im Mai vergangenen Jahres angehalten wurde. Doch das Verhalten, das er an den Tag legte, zog ziemlich unangenehme Konsequenzen nach sich: Wegen mehrerer Delikte musste sich der junge Mann jetzt vor dem Jugendschöffengericht verantworten.   

    Es war 3.15 Uhr, als das Auto einer Polizeistreife auffiel, weil es mit überhöhter Geschwindigkeit im Stadtgebiet von Bad Neustadt unterwegs war. Nachdem die Beamten den Wagen gestoppt hatten, stieg der Angeklagte sofort aus und ging aggressiv auf die Polizisten zu. Statt ihnen seine Papiere zu zeigen, bestand er darauf, die Dienstausweise sehen zu wollen. Der wiederholten Aufforderung, sich ins Auto zu setzen, damit zunächst die Kontrolle durchgeführt werden könne, kam er nicht nach.

    Einsatz von Pfefferspray

    Ein Beamter sah sich deshalb gezwungen, massiv einzugreifen. Doch beim Versuch, ihn mit Handschellen zu fixieren, begann eine heftige Gegenwehr mit Schlägen und später auch einem gezielten Bauchtritt. Der attackierte Polizist setzte Pfefferspray ein, brachte den jungen Mann zu Boden, fesselte ihn, wollte ihn aufrichten und abführen, aber das Gerangel hielt an. Der alkoholisierte Angreifer (1,7 Promille), der zudem einige Joints geraucht hatte, ging erneut zu Boden und zog sich Abschürfungen zu. Als ein herbeigerufener Streifenwagen zur Verstärkung eintraf, schlug er gezielt dagegen, richtete aber keinen Schaden an. Schließlich gelang es, den 19-Jährigen abzuführen und zum Krankenwagen zu bringen.

    Während dieser ganzen Aktion stieß der Auszubildende immer wieder Beleidigungen gegen die Polizisten aus, es fielen unflätige Ausdrücke wie Bullenschweine, Hurensöhne und Wichser. Auch aus dem Mund einer weiteren Mitfahrerin vernahmen die Beamten ähnliche Begriffe. Das Verfahren gegen sie wurde allerdings eingestellt, da ihr die Beleidigungen nicht zweifelsfrei zugeordnet werden konnten. Möglicherweise hatte sie auch eine andere junge Frau geäußert, die ebenfalls aufgebracht aus dem kontrollierten Auto ausgestiegen war.

    Einsicht vor Gericht

    Hatte sich der Angeklagte in der fraglichen Nacht mit seinem provokanten Verhalten im Recht gefühlt, bewertete er seinen tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte mit Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Sachbeschädigung im Gerichtssaal ganz anders. Er zeigte sich einsichtig, entschuldigte sich bei dem damals verletzten Polizisten, dem er bereits 350 Euro Schmerzensgeld gezahlt hatte, und seinen Kollegen und ließ eine positive Sozialprognose erkennen.

    Obwohl er im berauschten Zustand bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war und sich der Vorfall unter offener Bewährung ereignete, schloss sich das Gericht dem Antrag von Staatsanwalt und Verteidiger an und setzte die einjährige Jugendstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Dafür waren seine Einsicht und sein geregeltes Ausbildungsverhältnis ausschlaggebend, außerdem die Tatsache, dass er bisher alle Bewährungsauflagen erfüllt hatte.

    Neue Auflagen

    Die neuen Auflagen verlangen die Zahlung von 500 Euro an den Polizeiförderverein und ein sechsmonatiges Alkoholverbot, das jeden Sonntag zwischen 7 und 9 Uhr bei der Polizeistation mit einem Atemalkoholtest überprüft wird. Weiterhin darf der heute 20-Jährige zwei Jahre lang keine Betäubungsmittel konsumieren und muss das auf Aufforderung nachweisen. Da der Auszubildende nur über geringe Mittel verfügt, folgte das Gericht dem Antrag des Verteidigers und erließ dem jungen Mann das Zahlen der Verfahrenskosten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden