Zwei Männer aus der fränkischen Rhön müssen sich gerade vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt verantworten, weil der eine von einem Dealer aus der osthessischen Rhön in mindestens acht Fällen jeweils mindestens 500 Gramm Amphetamin gekauft haben und der andere es jeweils von Osthessen in das Dorf nahe Bad Neustadt/Saale transportiert haben soll. So steht es in der Anklage, die der Staatsanwalt am Mittwochmorgen verlesen hat.
Grundsätzlich geständig
Die meisten dieser Geschäfte sollen zwischen August und Oktober 2018 stattgefunden haben und eines im Oktober letzten Jahres. Der 46-jährige Angeklagte war demnach der Käufer des Stoffes, den der drei Jahre Jüngere aus der Hessischen Rhön abholte, nachdem er den Kaufpreis, jeweils zwischen 1500 und 2500 Euro, dort an den Lieferanten entrichtet hatte. Der sitzt deswegen schon in Strafhaft und musste in Schweinfurt als Zeuge aussagen. Der 46-jährige Dealer aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld sitzt in Untersuchungshaft.
Grundsätzlich haben die Beiden den Vorwurf am ersten Verhandlungstag eingeräumt, aber mit erheblichen Abstrichen. Es sollen deutlich weniger Besorgungsfahrten gewesen sein, und auch die jeweils beschaffte Menge sei geringer gewesen. Meist seien es nur 200 statt der angeklagten 500 Gramm "Speed" gewesen. Dem Älteren wird Besitz und Handel vorgeworfen, dem Jüngeren Beihilfe dazu. Für jeweils 100 Euro Lohn soll er die Drogen vom Lieferanten ins Fränkische gefahren haben.
Angeklagter hochgradig süchtig
Der Händler war laut dem forensischen Gutachter selbst hochgradig süchtig. Seit über 30 Jahren habe dieser Drogen aller Art konsumiert - LSD, Amphetamin, zeitweise auch Heroin, zuletzt aber vor allem Amphetamin und Cannabis. Seine privaten Verhältnisse seien entsprechend "unstet und dem Drogenkonsum untergeordnet" gewesen. Der Mann habe nach wie vor Verlangen nach diesen Substanzen. Seine Steuerungs- und damit Schuldfähigkeit sei jedoch nicht nennenswert eingeschränkt gewesen.
Ein Hang zum übermäßigen Konsum illegaler Drogen liege bei dem 46-Jährigen aber vor und damit die Wahrscheinlichkeit, dass er ohne stationäre Suchttherapie weiter Straftaten zur Drogenbeschaffung begehen würde. Der Sachverständige empfiehlt damit die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt.
Zahl der Taten schrumpft
Als beweisbar gelten nach einer Korrektur der Aussage des 43-Jährigen zu den Beschaffungsfahrten und nach der Beweisaufnahme letztlich nur noch drei Taten, bei denen insgesamt gut ein Kilo mal mehr, mal weniger wirkstoffhaltiges Amphetamin beschafft wurde. Der Staatsanwalt fordert für den 46-jährigen Auftraggeber, der selbst starker Konsumenten gewesen sei, eine Haftstrafe von vier Jahren plus Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Sein Verteidiger plädiert für eine Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt und gleichzeitig die "Zurückstellung einer Freiheitsstrafe für eine Therapie", was aber erst im Vollstreckungsverfahren möglich wäre, nicht im Gerichtsurteil.
Für den Kurierfahrer beantragt der Staatsanwalt ein Jahr und neun Monate Haft, aber ohne Bewährung, weil der 43-Jährige die Taten unter doppelter laufender Bewährung begangen habe. Sein Verteidiger will die zwölf Vorstrafen des Mannes "nicht wegdiskutieren", auch nicht, dass die Taten unter Bewährung begangen wurden. Er hält dennoch die Voraussetzungen für eine Bewährungsstrafe für gegeben.
Das Urteil: Vier Jahre Haft für den 46-jährigen Auftraggeber sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Angeklagte sei in jüngerer Vergangenheit bereits mehrfach auffällig geworden, habe sich von seinen illegalen Tätigkeiten jedoch nicht abhalten lassen. "Das muss in der Strafe Ausdruck finden." Zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung wurde der Kurier verurteilt. Zwar seien seine bisherigen Vorstrafen nicht einschlägig. "Aber es gibt nichts, was uns dazu veranlasst, zu glauben, dass so etwas nicht wieder passiert", stellte das Gericht klar. Gegen die Urteile sind Rechtsmittel möglich.