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Rote Stelle unterm Rippenbogen

Mellrichstadt

Rote Stelle unterm Rippenbogen

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    mellrichstadt (eo) Eine Anklage wegen Körperverletzung ist der vorläufige Höhepunkt eines Nachbarschaftsstreites. "Do hodder mich neigedrade, Herr Vorsitzender!". Erregt zeigt der Geschädigte auf die Stelle unterhalb seines rechten Rippenbogens. Sein Nachbar, wegen Körperverletzung angeklagt, bestreitet den Vorwurf: Er habe vor Schlägereien "viel zu viel Angst, seit ich im Gesicht an Krebs operiert wurde".

    Die Schuldfrage zu klären, das ist für das Amtsgericht eine wahrhaft herkulische Aufgabe. Der einzige Zeuge, der Getretene selbst, tut sich außerdem schwer damit, nachvollziehbare Angaben zu machen. Was sich unter anderem am Ende der Beweisaufnahme zeigt, als der 52-Jährige dem Gericht einen Brief übergibt. Der, so erklärt er, stamme von seiner Mutter: "Die kann des besser schreib' wie ich!"

    Nur illustrationshalber verliest Richter Joachim Hein das handgeschriebene Papier, das die Vorgeschichte des Nachbarschaftsstreits beleuchtet:

    Die drei Söhne und sie, schreibt die Frau, würden von dem Angeklagten ausgenutzt und bedroht: Für einen Kasten Bier und eine Bratwurst würden da Wohnungen renoviert, Geld sei zugeschossen worden für Grundstücksgeschäfte des Angeklagten, der zum Dank "die Fensterscheiben, wo bei uns hinten sind, mit Steinen reinschmeißt, und dann sagt er, er schlägt uns, wenn zu uns noch mal die Polizei kommt", behauptet der Brief.

    Besonders sauer ist die Familie darüber, dass der Angeklagte einen der Brüder auf seine Seite gezogen habe. Dessen Klamotten packen Mutter und Sohn im Mai dieses Jahres zusammen und werfen sie vor die Tür des Angeklagten, denn dort vermuten sie das abtrünnige Familienmitglied. Das Signal ist klar: Soll er doch gleich dort bleiben.

    Der Angeklagte schleppt sie kurzerhand zurück. Dort kommt es zu einem Wortgefecht, der 52-jährige Zeuge wirft voller Zorn einige Säcke in den vorbei fließenden Bach, danach soll er den fraglichen Tritt erhalten haben. "Ich hab' ihn nicht getreten", beteuert dagegen der Angeklagte: "Der ist doch sofort in seinen Hof gelaufen, da bin ich ihm nicht nach, der hat doch einen Rottweiler". Auch die Lebensgefährtin des Angeklagten, beim Streit zugegen, will keinen Tritt bemerkt haben.

    Hat er oder hat er nicht? Richter Joachim Hein versucht, ein wenig hilflos, Licht in die Tatfrage zu bringen. Ob der Angeklagte vor oder während der Tat denn gar nichts gesagt habe? "Gsocht hodder nix, nur neigedrade hodder!", so die prompte Antwort des Geschädigten. Passiert sein muss wohl etwas. Aber war es auch strafwürdig? Eine rote Stelle unter dem Rippenbogen habe er beobachtet, so der Geschädigte. Zum Arzt ist er damit jedoch nicht. Und auch die Anzeige hat er erst zwei Tage später erstattet.

    Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld, so die Entscheidung des Gerichtes. "Aber Ihre Streitigkeiten werden in Zukunft genauer und von Amts wegen beobachtet", kündigt Richter Hein an.

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