War bisher abzusehen, dass eine überschuldete Privatperson einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen muss, bedeutete das, dass die Schuldnerberatung des Diakonischen Werks Bad Neustadt den Fall dann nicht übernehmen konnte. Da sich die gesetzlichen Voraussetzungen zum 1. Januar geändert haben, wurde das Aufgabengebiet nun erweitert, sodass es jetzt nach der Anerkennung als "Geeignete Stelle" heißt: Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis Rhön-Grabfeld.
Damit wurde die vorher gesetzlich bedingte Trennung von Sozialrecht und Insolvenzrecht überwunden, und die Begleitung auf dem Weg in eine schuldenfreie Zukunft kann nun endlich in einer Hand sein.
Erweiterte Partnerschaft
Für die Schuldnerberatung war schon bisher der Landkreis zuständig, jetzt ist noch die Insolvenzberatung dazugekommen. Nachdem der Landkreis die Schuldnerberatung seit 1988 dem Diakonischen Werk übertragen und damit gute Erfahrungen gemacht hat, lag es nahe, dass auch die Insolvenzberatung in die bewährten Hände der Schuldnerberaterinnen gelegt wurde.
Jochen Keßler-Rosa, Geschäftsführer des Diakonischen Werks, dankte Landrat Thomas Habermann bei einem Pressetermin für das Vertrauen, das die erweiterte Partnerschaft zeige.
Habermann ermutigte überschuldete Menschen, mit ihrem Schuhkarton voll ungeöffneter Mahnbescheide, unbezahlter Rechnungen und Inkassoschreiben möglichst frühzeitig zur Schuldnerberatung zu kommen, bevor ihnen die Situation über den Kopf zu wachsen drohe. Hier sei man menschlich zugewandt und verschwiegen, außerdem erfolge die Beratung kostenlos.
80 bis 100 Fälle im Jahr
Auf eine 21-jährige Erfahrung in der Schuldnerberatung blickt Dorothea Lurz-Krampf nun schon zurück, sie freut sich ebenso wie ihre junge Kollegin Sybilla Schmitt-Peter, dass jetzt die Insolvenzberatung hinzukommen ist. Von den rund 80 bis 100 Fällen, die pro Jahr in der Schuldnerberatung neu dazukommen, ist es in 25 bis 35 Fällen ratsam, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen, damit in einem Zeitraum von drei bis zehn Jahren eine Entschuldung eintreten und selbstständiges Wirtschaften wieder möglich sein kann.
Für Selbstständige oder Gewerbetreibende ist das Verbraucher- oder Privatinsolvenzverfahren nicht bestimmt, für sie gilt wie für Firmen die Regelinsolvenz, die von Anwälten und Notaren durchgeführt wird.
Einigung angestrebt
Zu den Aufgaben der Insolvenzberatung gehört es, die Erhöhung der Freibeträge für das Pfändungsschutzkonto zu bescheinigen, einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchzuführen, gegebenenfalls dessen Scheitern zu bescheinigen und das Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen.
Zu erreichen ist die Schuldner- und Insolvenzberatung unter Tel. (09771) 630970 montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr. An jedem ersten Donnerstag im Monat gibt es von 14 bis 17 Uhr eine offene Sprechstunde, für die kein Termin vereinbart werden muss. E-Mail: schuldnerberatung@diakonie-nes.de