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Oberelsbach: Schutz für das Oberelsbacher Wappen

Oberelsbach

Schutz für das Oberelsbacher Wappen

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    Rechtlich geschützt: Die Verwendung des Logos und Signets des Marktes Oberelsbach, das auch auf der Fassade des neuen Rathauses zu sehen ist, wurde vom Gemeinderat durch Erlass einer Wappensatzung geschützt. Zur Verwendung bedarf es einer Genehmigung durch die Gemeinde.
    Rechtlich geschützt: Die Verwendung des Logos und Signets des Marktes Oberelsbach, das auch auf der Fassade des neuen Rathauses zu sehen ist, wurde vom Gemeinderat durch Erlass einer Wappensatzung geschützt. Zur Verwendung bedarf es einer Genehmigung durch die Gemeinde. Foto: Marc Huter

    Drei grüne Elsenbäume, die nebeneinander auf einem grünen, von einem silbernen Querbach durchzogenen Boden stehen: Das Gemeindewappen des Marktes Oberelsbach hat sich eingeprägt. Seit geraumer Zeit gibt es auch Logo und Signet – eine Komposition aus Bild- und Wortmarke, die die Eindrücke und Angebote im Markt Oberelsbach aufgreift und durch natürliche Farben eine Verbindung zur Natur der Rhön darstellt. Der Kreis in der Bildmarke visualisiert das "O" von Oberelsbach, aber auch das "Schaufenster" mit den vielfältigen Angeboten. Das dunkle Grün steht für die Natur, das helle Grün für die Zukunft.

    Ein gutes Logo ist nicht irgendein Bild, sondern ist Ergebnis eines intensiven Entwicklungsprozesses und transportiert eine Botschaft nach außen. Anlass genug für Bürgermeisterin Birgit Erb, in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates durch Erlass einer Wappensatzung die Verwendung von Wappen, Logo und Signet schützen lassen und auf bestimmte Zwecke zu beschränken. "Jede Verwendung des Gemeindewappens oder des Logos durch andere bedarf der Genehmigung des Marktes Oberelsbach. Die Genehmigung wird durch die Bürgermeisterin erteilt", heißt es in der Satzung, die vom Gremium einstimmig beschlossen wurde.

    Erläuterungen für den Satzungstext

    Gemeinnützigen oder wohltätigen Vereinen und Organisationen kann die Verwendung des Wappens erlaubt werden, für parteipolitische Zwecke werde keine Genehmigung erteilt, erläuterte Birgit Erb den Satzungstext. "Die Genehmigung soll nur solchen Antragstellern gewährt werden, die ihren Sitz im Markt Oberelsbach haben oder in besonderer Beziehung zum Markt Oberelsbach stehen und die Gewähr dafür bieten, dass die Verwendung das Ansehen des Marktes Oberelsbach nicht gefährdet oder schädigt", heißt es weiter in der Satzung. Auch Gebühren zur Verwendung des Wappens können anfallen.

    Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Terrassendaches inklusive einer Abstandsflächenübernahme erteilt. Zustimmung erfuhr auch der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Einfriedung und Unterstellhalle zur Alpakahaltung im Ginolfser Außenbereich.

    Bürgerversammlung sind vorgesehen

    Björn Denner wollte wissen, ob die Ausrichtung von Bürgerversammlungen in diesem Jahr noch geplant ist. Diese seien vorgesehen, konnte Erb dazu sagen: "Die Termine befinden sich gerade in der Abstimmung."

    Ausführlich vorgestellt wurde vom Büro Schirmer der Abschlussbericht des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts nach intensiver Planungsarbeit und Abstimmung mit Bürgern, Experten und Fachstellen. Der Marktgemeinderat beschloss, das Ergebnis des Entwicklungskonzepts als Richtschnur und Handlungsrahmen für die langfristige Ortsentwicklung zu verwenden und die entwickelten Ziele und Leitlinien zu befürworten. Zudem wurde eine Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Altort Oberelsbach" beschlossen. Nähere Informationen zu diesem gesamten Themenkreis erhalten die Oberelsbacher Bürger bei einem Bürgerforum an diesem Mittwoch, 22. September, um 19 Uhr aus erster Hand, warb die Bürgermeisterin für die Veranstaltung.

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