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Sperrfrist verschoben

Bad Neustadt

Sperrfrist verschoben

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    Bad Neustadt (HuHe) Zwischen dem 15. November und dem 15. Januar besteht in Rhön-Grabfeld ein generelles Ausbringverbot für Gülle, Jauche, Hühnerkot und flüssigen Klärschlamm, wie das Amt für Landwirtschaft mitteilt. Bei Dauergrünland dagegen ist wie in den Vorjahren die Sperrfrist auf den 5. Dezember 2002 bis 5. Februar 2003 verschoben. Somit darf Gülle auf Grünland bis einschließlich 4. Dezember ausgebracht werden.

    Für Betriebe, die im neuen KULAP die Förderungsmaßnahme "Umweltorientiertes Betriebsmanagement" beantragt haben, gilt unabhängig von dieser Sperrfristverschiebung ein generelles Ausbringverbot auf Acker und Grünland vom 15. November bis 15. Februar. Sollte die Lagerkapazität nicht ausreichen, kann jetzt noch zum Beispiel auf aufgelaufene Winterungen, Zwischen-früchte oder Grünland gefahren werden.

    Spätestens bis zum 31. Dezember muss jeder Betrieb über zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche oder über einen Hektar Sonderkulturen einen Nährstoffvergleich erstellen.

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