Die Gemeinde Stockheim möchte die Innenentwicklung gezielt angehen. Dazu hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Dienstagabend ein eigenes Förderprogramm erlassen, um sanierungswillige Gebäudeeigentümer zu unterstützen und Leerstände zu beseitigen beziehungsweise zu vermeiden.
Die Streutalallianz hatte bereits einen Leitfaden für seine Mitgliedsgemeinden erarbeitet. Christian Rosshirt, der Leiter der Bauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, stellte dazu die Eckpunkte vor. Auf dieser Grundlage legten die Stockheimer Bürgervertreter in umfassender Beratung eigene Kriterien für das gemeindliche Förderprogramm fest. Dieses ist recht großzügig gehalten, es gibt sogar eigens einen Kinderzuschuss.
Zuschuss für Sanierung, Umbau und Abriss
Als Gebietskulisse wurde auf Vorschlag von Bürgermeister Martin Link nicht nur der Ortskern, sondern das gesamte Dorf festgelegt. Damit können auch Bauherren, die ein älteres Haus in der Siedlung herrichten möchten, von der Förderung profitieren. Bezuschusst werden auch Umbauten an Nebengebäuden oder auch Abbrissvorhaben, wenn eine wirtschaftliche Sanierung nicht möglich ist.
Fördervoraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens drei Monate ungenutzt ist und mindestens 60 Jahre alt ist. Der Zuschuss beläuft sich auf maximal 25 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 10 000 Euro je Anwesen. Die Bagatellgrenze liegt bei 2000 Euro. Eine Doppelförderung, zum Beispiel durch die zusätzliche Inanspruchnahme eines staatlichen Programms, ist möglich. Sollte im Rahmen einer Fördermaßname der Förderrahmen von 10 000 Euro nicht ausgeschöpft werden, können auf demselben Grundstück auch zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Maßnahmen bezuschusst werden, bis der Maximalbetrag erreicht ist.
Ab 2020 kann die Förderung abgerufen werden
Das Förderprogramm tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die Gemeinde behält sich Änderungen der Richtlinien vor, sie ist berechtigt, den Fördersatz und das Fördervolumen zu ändern, wenn die Haushalts- und die Finanzlage dies erfordern. „Das Programm ist flexibel und dynamisch und nicht in Stein gemeißelt, so kann die Gemeinde jederzeit agieren“, wie Rosshirt untermauerte.
Zusätzlich zu dem maximalen Zuwendungsbetrag von 10 000 Euro wurde vom Gemeinderat eine Kinderförderung beschlossen, um insbesondere junge Familien, die ein altes Anwesen sanieren möchten, zu unterstützen. Gewährt werden einmalig 1500 Euro für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag, das im Haushalt lebt.
Gutscheine für eine professionelle Beratung
Der Gemeinderat war sich auch einig, dass man Gebäudeeigentümern und ebenso Kaufinteressenten im Rahmen des Förderprogramms zur Innenentwicklung über die Streutalallianz Beratungsgutscheine für die Erstberatung durch einen Architekten und/ oder Statiker anbieten sollte. Die Beratung umfasst demnach in der Regel zehn Stunden und kann in Einzelfällen bei besonders problembehafteten Projekten auf 20 Stunden erweitert werden. Die Beratungen können Aspekte wie die Bewertung der Gebäudesubstanz, Tipps zum Umbau, die Beurteilung des energetischen Zustandes oder eine grobe Kostenschätzung des Vorhabens betreffen.
Neben der Revitalisierung der Innenbereiche kommt die Gemeinde mit der Erweiterung des Neubaugebietes auch der großen Nachfrage nach Bauland nach. Nachdem die Abwägungen in intensiver Beratung erfolgt und die Stellungnahmen an die Träger der öffentlichen Belange ergangen sind, konnte der Bebauungsplan „Am Grasberg II“ vom Gemeinderat nun offiziell als Satzung beschlossen werden.