Christoph Helm hatte jede Menge Fragen, allen voran: Warum liegt sein Freund im Koma? Warum hat er zwei gebrochene Beine? Antworten hätte ihm die Geschäftsführerin des Pflegedienstes geben können, dessen Mitarbeiter seinen Freund ambulant betreut haben. Sie hatte eine Vorsorgevollmacht und weigerte sich nicht nur, Auskünfte zu geben, sondern war noch einen Schritt weiter gegangen: Sie hatte ein Besuchsverbot erwirkt, das festlegte, dass Freunde den 81-jährigen Patienten nicht besuchen dürfen. Auch die Ehefrau des Patienten, zu der der 81-Jährige seit seiner Flucht aus der DDR 1966 kaum noch Kontakt hatte, und der Sohn, der den alten Vater in den letzten Jahren sporadisch besucht hatte, waren nicht auf dem Laufenden gehalten worden. Was war geschehen?
Bad Neustadt