Das Thema „Informationsanspruch von Presse und Öffentlichkeit gegenüber Behörden“ nahm breiten Raum in der Bürgermeisterdienstbesprechung ein. Mehr Klarheit über Aufgaben und Pflichten auf beiden Seiten brachte Anton Sahlender, stellvertretender Chefredakteur der Main-Post und bekannt als „Leseranwalt“, in die Gratwanderung zwischen Auskunfts- und Geheimhaltungspflicht.
Den Auftrag der Presse als unabhängige „vierte Kraft“ im demokratischen Staat zu wirken und das Grundrecht der Meinungsfreiheit mit Inhalt zu füllen, hob Landrat Thomas Habermann hervor. Die Bürger wollen informiert werden, und man müsse es aushalten, auch mal kritische Stimmen zu hören, sie könnten auch einen anderen Blickwinkel eröffnen.
Die Auskunftspflicht von Kommunen, Behörden oder anderer Einrichtungen, die mit öffentlichen Geldern arbeiten, sei im Pressegesetz geregelt, führte Sahlender in das Thema ein. Demnach habe die Presse das Recht, ungehindert Nachrichten und Informationen einzuholen, zu berichten und Kritik zu üben, um die Öffentlichkeit an Plänen und Entscheidungen teilhaben zu lassen. Die Auskunftspflicht bestehe gegenüber Redakteuren und freien Mitarbeitern der Zeitungen. Der Aufwand für die Auskunft müsse allerdings zumutbar sein.
Auskünfte über persönliche Daten von Betroffenen können verweigert werden, außerdem alles, was die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden würde. Auch wesentliche Verhandlungspositionen, Einkommens-, Vermögens- und Eigentumsverhältnisse sind nichts für die Öffentlichkeit, so Sahlender. Was ihm Sorgen bereitet, ist die Verlagerung von Tagesordnungspunkten in die nicht öffentlichen Sitzungen, einfach, weil es sich hinter verschlossenen Türen leichter diskutieren lässt. Zumindest die Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils müsse der Presse zugänglich sein, so Sahlender, dann könnten deren Vertreter nachhaken und gezielt fragen.
Die Entscheidung, was letztendlich im öffentlichen Interesse liegt, obliege allein den Medien, die bei einer Veröffentlichung dann dafür auch juristisch verantwortlich seien. Auch die Presse unterliege Gesetzen, sie dürfe nicht alles veröffentlichen, was sie weiß, bestätigte der Referent, was die Zwischenfrage auslöste, wie weit die Freiheit des Journalismus gehe, bezogen auf die Affäre Wulff.
Aber: „Ein Bürgermeister ist nicht der Kaiser von China“, bemerkte Sahlender. Welche Folgen es haben kann, wenn die Rechte der Presse nicht beachtet werden und zu viel „Geheimniskrämerei“ betrieben wird, zeigen Beispiele wie Stuttgart 21. Es passiere dann auch, dass sich die Medien einen Informanten suchen, dessen Identität geschützt ist, es gibt auch Betroffene, die von sich aus Informationen liefern. Journalisten müssen ihr Möglichstes tun, die Wahrheit zu finden und möglichst alle Seiten zu Wort kommen zu lassen.