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BAD NEUSTADT: Tierquälerei: Gomez' Ex-Herrchen verurteilt

BAD NEUSTADT

Tierquälerei: Gomez' Ex-Herrchen verurteilt

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    Abgemagert: So sah Gomez nach seiner Rettung aus.
    Abgemagert: So sah Gomez nach seiner Rettung aus. Foto: Foto: Windhundhilfe

    Für Schlagzeilen gesorgt hatte der Hund Gomez vor etwa einem Jahr, als er halb verhungert und völlig ausgetrocknet in einem Bischofsheimer Anwesen aufgefunden wurde. Jetzt hatte die Strafrichterin am Amtsgericht Bad Neustadt über diesen Fall von quälerischer Tiermisshandlung zu entscheiden.

    Die Hintergründe für das Leiden von Gomez sind relativ komplex. Der Rüde gehört zu einer Podenco-Zucht, die der angeklagte Hundehalter betrieben hat. Podencos sind eine ausgefallene, in Deutschland kaum vorkommende spanische Windhundrasse und zeichnen sich nach den Worten des „einzig wahren“ – wie er sich selbst bezeichnete – deutschen Züchters dadurch aus, dass sie außerordentlich schlank und dünn sind.

    Aus Sicht des 58-jährigen Rentners kam der erbärmliche Zustand von Gomez folgendermaßen zustande: Er habe den Verein Windhundhilfe angerufen und um Versorgung von fünf Podencos gebeten, weil er dringend nach Spanien reisen müsse, um dort Arbeitsmöglichkeiten auszuloten. Die Unterbringung der Hunde war noch nicht genau geklärt, als der Züchter die Windhundhilfe erneut anrief, um ihr mitzuteilen, dass er in einer halben Stunde nach Spanien fahren werde. Man habe ihm zugesagt, dass seine Tiere in fünf bis sechs Stunden abgeholt würden. Für diesen Vorgang läge der Hausschlüssel unter der Fußmatte.

    Tatsächlich konnten zwei Mitarbeiterinnen der Windhundhilfe aber erst nach zwei Tagen in Bischofsheim eintreffen. Sie sagten vor Gericht als Zeuginnen aus, in welch entsetzlichem Zustand sie die fünf Hunde in einem Zwinger vorgefunden hatten, ohne Futter und ohne Wasser. Am schlimmsten war Gomez dran: Er hatte die kalte Nacht im Außenzwinger verbracht und lag am Tag ohne schattigen Schutz in der prallen Sonne. Bei ihm schauten die Beckenknochen raus – was auf Fotos festgehalten wurde, die der Angeklagte als manipuliert bezeichnete. Gomez hatte buchstäblich nichts mehr auf den Rippen und konnte nicht mehr stehen. Im Maul hatte er Dreck – eine letzte Verzweiflungstat auf der Suche nach Fressbarem. Sein Kot war durchsetzt mit Steinchen.

    Die beiden Damen der Windhundhilfe brachten Gomez sofort zum Tierarzt. Dort musste der Hund vom Auto in die Praxis getragen werden. Drinnen konnte er zwar wenige Meter gehen, brach dann aber wieder zusammen. Sein Gewicht betrug 18,4 Kilogramm (bei einer Schulterhöhe von 72 Zentimetern), nach Ansicht des Angeklagten nur auf das verspätete Eintreffen der Helferinnen zurückzuführen.

    Dem widersprach der Tierarzt, der Gomez schon früher einmal behandelt hatte, allerdings ganz deutlich. Diese Unterernährung, die bis zum Muskelabbau fortgeschritten war, könne unmöglich in zwei Tagen eingetreten sein. Dem sei ein wesentlich längerer Prozess vorausgegangen, dem nach ersten Vermutungen auch eine Krankheit hätte zugrunde liegen können – die aber bei weiteren Untersuchungen nicht gefunden wurde. Auch einer weiteren Tierärztin war Gomez schon früher wegen seiner Magerkeit aufgefallen. Sie hatte dem Züchter Ratschläge für seine Fütterung gegeben, denn der Rüde brauchte ganz offensichtlich mehr Nahrung als die anderen Tiere.

    Als die Richterin dem Angeklagten ein Foto vom heutigen Gomez zeigte, entfuhr dem Mann ein spontanes: „Das ist nicht möglich“. Die Windhundhilfe hatte Gomez bei neuen Haltern unterbringen können und hält den Kontakt zu ihnen. Daher gibt es Bilder, auf denen ein gut ernährter Hund von 28 Kilo zu sehen ist.

    Für den ermittelnden Polizeibeamten, der ebenfalls als Zeuge vor Gericht vernommen wurde, sei der Angeklagte kein typischer Tierquäler, führte er aus. Offenbar sei er weder psychisch noch finanziell zur Hundehaltung in der Lage, zudem sei er durch Alkohol beeinträchtigt. Die ausdrückliche Frage der Richterin nach einem Alkoholproblem verneinte der Mann.

    Nur am Rande: Auch die anderen vier Hunde fanden durch die Windhundhilfe neue Besitzer, weitere drei Hunde, die mit nach Spanien gereist waren, holte das Veterinäramt zwei Monate später ab. Aus dem erklärten Ziel: „Ich will meine Hunde wiederhaben“ kann allerdings nichts werden, denn die Richterin verurteilte den Mann – auch seine Frau war eigentlich angeklagt, aber nicht erschienen – wegen quälerischer Tiermisshandlung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und untersagte zugleich für die Dauer von zwei Jahren das Halten, Handeln sowie den berufsmäßigen Umgang mit Windhunden. Schließlich habe der Züchter Gomez über einen langen Zeitraum vernachlässigt, den Muskelabbau ignoriert und erhebliche Leiden des Tieres in Kauf genommen. Außerdem habe er sich vollkommen uneinsichtig gezeigt.

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