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SAAL: Unklare Rechtslage bei Straßenausbaubeiträgen

SAAL

Unklare Rechtslage bei Straßenausbaubeiträgen

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    Für die geplante Sanierung der Raiffeisenstraße in Saal werden die Anwohner nicht mehr zur Kasse gebeten. Bis zum Baubeginn in 2019 rechnet die Gemeinde mit entsprechenden Gesetzen über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
    Für die geplante Sanierung der Raiffeisenstraße in Saal werden die Anwohner nicht mehr zur Kasse gebeten. Bis zum Baubeginn in 2019 rechnet die Gemeinde mit entsprechenden Gesetzen über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Foto: Foto: Regina Vossenkaul

    In der Gemeinderatssitzung in Saal informierte Bürgermeister Norbert Bauer über ein Schreiben des Bayerischen Verkehrsministeriums. Darin wird empfohlen, bis zum Abschluss eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens keine weiteren Bescheide zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu erlassen. Infolgedessen würden derzeit auch die Abschlussbescheide für die Marienstraße nicht erstellt.

    Im Haushalt berücksichtigen

    Das wirft Fragen auf, und Gemeinderat Lothar Werner erkundigte sich, ob aufgrund der unklaren Rechtslage am Zeitrahmen für die Erneuerung der Raiffeisenstraße festgehalten wird. Die Mitglieder des Gemeinderates sind sich bewusst, dass die überraschende neue Situation im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt werden muss, wurde betont. Laut Auskunft der Verwaltung sollen heuer Planung und Ausschreibung durchgeführt werden, die Bauarbeiten werden wohl erst 2019 beginnen.

    Neue Straßenbeleuchtung

    Auch mit dem Baugebiet „Westlich des Bildhäuser Weges“ befasste sich der Gemeinderat. Dabei ging es um Auftragsvergaben für den Bau der Straßenbeleuchtung. Dazu lag ein Angebot der Bayernwerk AG vor. Beschlossen wurde das Angebot zum Preis von 25 500 Euro anzunehmen. Die Erdarbeiten zur Aufstellung der Leuchten werden im Rahmen der Tiefbauarbeiten ausgeschrieben.

    Zehn Firmen ausgewählt

    Für die Ausschreibung der Arbeiten an der Querungshilfe „Ost“ an der B 279 zwischen Saale und Mittelweg wurden die Firmen ausgewählt, an die eine Anfrage erfolgen soll. Da die geschätzten Kosten unter 500 000 Euro liegen, kann hier eine beschränkte Ausschreibung erfolgen. Zehn Baufirmen wurden ausgewählt.

    Wegen des Baus der Querungshilfe „Ost“ ist außerdem eine Umlegung der Gasleitung erforderlich, die Leitungsarbeiten werden von der „Bayerischen Rhöngas“ auf rund 16 000 Euro geschätzt. Der Gemeinderat stimmte den Bedingungen der „Rhöngas“ und der Kostenbeteiligung zu.

    Für die Lieferjahre 2020 bis 2022 nimmt die Marktgemeinde Saal an der Bündelausschreibung für ihren Strom durch die Firma Kubus GmbH teil.

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